VW-Skandal: Landesgericht Innsbruck erklärt sich für zuständig
Wien hatte gestern ebenfalls gegen VW entschieden. Der Konzern steht auf dem Standpunkt, dass Deutschland als Herstellungsort maßgeblich sei.
Innsbruck – Im Klagsreigen gegen den VW-Konzern nach der Abgasmanipulation melden die Rechtsvertreter von VW-Kunden einen Erfolg: Das Landesgericht Innsbruck hat sich die Klagen der Käufer zuständig erklärt. „Noch nie hat bisher ein erstinstanzliches Gericht im Fall VW eine so deutliche Sprache gesprochen wie dieses Landesgericht“, so die Rechtsvertreter am Freitag in einer Aussendung.
Es zeige sich immer mehr, dass österreichische Geschädigte vor österreichischen Gerichten nach österreichischem Recht gegen den deutschen Konzern vorgehen könnten, meinen sie und verweisen darauf, dass heute im Bezirksgericht Feldkirch die nächste Entscheidung in der Abgas-Causa ansteht.
Unterschiedliche Rechtsansicht
Erst gestern wurde bekannt, dass das Oberlandesgericht Wien entschied, dass heimische Gerichte für den Abgasskandal zuständig sind. VW ist hingegen der Meinung, dass nicht der Ort des Kaufes, sondern der Ort der Herstellung, in dem Fall Deutschland, entscheidend ist. Ob der Autokonzern gegen das Urteil vor den Obersten Gerichtshof ziehen wird, werde noch geprüft, so die VW-Anwälte. (APA)
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