EU-Wahl rückt näher: Fristen und Termine für Wahlkarten
Am 26. Mai wählen die Österreicher ihre Abgeordneten für das EU-Parlament. Wer am Wahltag nicht persönlich die Stimme abgeben kann, benötigt eine Wahlkarte. Dazu gibt es Fristen zu beachten.
Innsbruck – In großen Schritten rückt die EU-Wahl am 26. Mai näher. Um in jedem Fall seine Stimme abgeben zu können, gilt es sich rechtzeitig zu informieren und im Falle der Abwesenheit einen Wahlkartenantrag zu stellen. Dafür müssen einige Fristen beachtet werden. Grundsätzlich hat jeder Wahlberechtigte, der die Stimme nicht in seinem Wahllokal persönlich abgeben kann, das Recht auf einen solchen Antrag.
Schriftlich: Der Antrag auf die Ausstellung einer Wahlkarte kann schriftlich gestellt werden. Per E-Mail, Fax oder online unter www.wahlkartenantrag.at. Ein amtlicher Lichtbildausweis muss gescannt vorgewiesen werden. Ausweisen kann man sich alternativ auch mit Bürgerkarte/Handy-Signatur, dem Antragscode (dieser wird mit der amtlichen Wahlinformation zugestellt) oder der Reisepassnummer (österreichischer Reisepass). Die Frist für einen Online-Antrag ist der 22. Mai. Versandt werden die Wahlkarten ab dem 2. Mai.
Ein schriftlicher Antrag ist am 23. und 24. Mai 2019 nur dann zulässig, wenn die persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist. Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist nicht möglich.
Persönlich: Wahlkarten können auch mündlich bzw. persönlich im Wahlkartenbüro beantragt werden – in Innsbruck ist das das Rathaus. Persönlich können die Anträge dort ab 2. Mai bis spätestens Mittag am 24. Mai abgegeben werden – einen amtlichen Lichtbildausweis nicht vergessen!
Frist für das Eintreffen der Wahlkarte: Die ausgefüllte Wahlkarte muss bis spätestens 26. Mai, 17 Uhr, per Post, Boten oder durch persönliche Abgabe einlangen.
Persönliche Abgabe am Wahltag: Wer die Karte nicht schicken kann oder will, kann diese auch am Wahltag in jedem Wahllokal während der Öffnungszeiten abgeben.
Österreicher im Ausland: Knapp wird es langsam für Österreicher, die im Ausland leben. Auch sie können mit einer Wahlkarte an der EU-Wahl teilnehmen. Dazu müssen sie jedoch bis spätestens 11. April in die Europa-Wählerevidenz-Liste eingetragen sein.
Wahlberechtigt sind grundsätzlich Österreicher oder EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich und Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland. Bis 11. April können die Wählerverzeichnisse noch eingesehen werden. Innerhalb dieser Frist können noch Korrekturen daran beantragt werden – wenn etwa eine wahlberechtigte Person nicht eingetragen sein sollte. (TT.com)