Dienstfrei am Karfreitag für alle Innsbrucker Stadt-Mitarbeiter
Sonderurlaub lediglich für Protestanten wäre erneut diskriminierend, also gibt Innsbrucker Bürgermeister allen Magistratsbediensteten frei. IKB-Problem bleibt dennoch ungelöst.
Von Manfred Mitterwachauer
Innsbruck – Wer immer am 19. April einen Behördengang im Innsbrucker Magistrat zu erledigen hat, sollte sich besser um einen Ersatztermin kümmern. Am Karfreitag bleiben die Türen des Innsbrucker Rathauses geschlossen. „Alle Mitarbeiter haben frei“, bestätigte gestern Bürgermeister Georg Willi (Grüne) auf Anfrage. Noch Anfang März hatte das anders geklungen. Damals kündigte Willi – infolge der Bekanntgabe der Karfreitagsregelung des Bundes – an, dass protestantischen Mitarbeitern der Stadt fünf Stunden Sonderurlaub gewährt würden. Und damit de facto weiter ein freier Arbeitstag – freitags wird im Magistrat nur bis Mittag gearbeitet.
Die alte Bundesregelung musste nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes geändert werden, weil sie diskriminierend ist. Nun haben Protestanten am Karfreitag zu arbeiten, jedoch alle Anrecht auf einen „persönlichen Feiertag“, welcher aber als Urlaubstag zu konsumieren ist.
Willi begründet sein Umdenken damit, dass auch die Innsbrucker Regelung nicht diskriminierend sein dürfe. Das hat Europarechtsexperte Walter Obwexer Willi bereits damals ausrichten lassen. Nach Rücksprache mit Obwexer, so Willi, habe er sich deshalb für diese „einmalige Regelung“ entschieden. Rund 1600 Stadtmitarbeiter bekommen also einen (halben) Urlaubstag. Einmalig deshalb, weil Willi darauf setzt, dass die Bundesregelung vor den Verfassungsgerichtshof kommen wird. Und Willi ist überzeugt, dass sie dort nicht halten wird: „Es gibt gute Gründe, das kritisch zu sehen.“
Bei IKB haben nicht alle frei
Wobei: Auch mit dem freien Arbeitstag für alle schafft Willi trotz allem eine Zweiklassengesellschaft. Nämlich in den Innsbrucker Kommunalbetrieben (IBK). Dort arbeiten rund 150 Mitarbeiter, welche die Stadt den IKB sozusagen „überlassen“ hat. Dienstrechtlich sind sie dem Magistrat unterstellt. Während diese frei haben, gilt für alle anderen in den IKB die Bundesregelung. Die Belegschaft werde dieser Tage informiert, sagt IBK-Vorstandsvorsitzender Helmuth Müller. Wer von den städtischen IKB-Mitarbeitern zur Aufrechterhaltung des Betriebs dennoch arbeiten müsse, erhalte die Stunden gutgeschrieben.
Unter den gut 1600 Magistratsbediensteten befinden sich laut Willi zirka elf evangelische Mitarbeiter. Das Land folgt dem Bund, andere österreichische Städte geben indes auch allgemein frei.