Onlinehandel

EU stärkt Konsumentenschutz bei Online-Käufen

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Doppelstandards bei Konsumgütern wird als irreführende Praxis verboten. Verbraucher müssen außerdem darüber informiert werden, ob sie Waren oder Dienstleistungen von einem Unternehmer oder einer Privatperson erwerben

Brüssel – Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben eine Einigung über eine Stärkung und bessere Durchsetzung der Konsumentenschutzvorschriften erzielt. Wie die EU-Kommission am Dienstag mitteilte, gehören eine höhere Transparenz bei Online-Käufen sowie wirksame Sanktionen und klare Vorschriften bei der Bekämpfung von Doppelstandards bei der Qualität von Erzeugnissen zu den Verbesserungen.

„Die verabschiedeten Maßnahmen werden spürbare Vorteile für die Konsumenten bringen“, sagte die für Konsumentenschutz zuständige EU-Justizkommissarin Vera Jourova. Die nationalen Konsumentenschutzbehörden sind demnach befugt, „wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen“ zu verhängen. Bei weitverbreiteten Verstößen, die zulasten von Verbrauchern in mehreren EU-Staaten gehen, beläuft sich die Höhe der Geldbuße in jedem Mitgliedstaat auf mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes des betreffenden Unternehmens.

Keine Tricksereien mehr bei der Qualität

Ein weiterer Punkt ist die Bekämpfung von Doppelstandards bei der Qualität von Konsumgütern. Mit den neuen Vorschriften werde klargestellt, dass die Vermarktung eines Produkts als identisch mit einem gleichen Produkt in einem anderen EU-Staat, wenn diese Güter wesentliche ungerechtfertigte Unterschiede in ihrer Zusammensetzung oder ihren Merkmalen aufweisen, eine irreführende Praxis darstellt.

Beim Kauf einer Ware auf einem Online-Marktplatz müssen die Verbraucher außerdem darüber informiert werden, ob sie Waren oder Dienstleistungen von einem Unternehmer oder einer Privatperson erwerben, damit sie wissen, auf welchen Schutz sie im Falle von Problemen Anspruch haben. Bei der Suche im Internet muss Verbrauchern klar angezeigt werden, wenn ein Suchergebnis von einem Händler bezahlt wurde. Außerdem müssen Verbraucher über die wichtigsten Parameter für die Rangfolge der Ergebnisse informiert werden. (APA)

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