Prozess nach tödlichem Verkehrsunfall auf S31 im Burgenland vertagt

Eisenstadt (APA) - Eine 58-jährige Frau, die im November 2017 auf der S31 einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht haben soll, hat sich am ...

Eisenstadt (APA) - Eine 58-jährige Frau, die im November 2017 auf der S31 einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht haben soll, hat sich am Dienstag in Eisenstadt vor Gericht verantworten müssen. Die Angeklagte gab an, dass sie nach langer Autofahrt gedacht habe, weiterhin auf einer zweispurigen Autobahn unterwegs zu sein, als sie einen Pkw und einen Sattelzug überholen wollte. Der Prozess wurde vertagt.

Am 17. November 2017 wollte die nun wegen grob fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit angeklagte Niederösterreicherin mit ihrer Familie einen Ausflug in eine Therme im Bezirk Oberpullendorf machen. „Wir sind in der Früh weggefahren“, erinnerte sie sich. In dem von ihr gelenkten SUV befanden sich ihr Mann sowie die Tochter und die Enkelin. „Die zweite Tochter war im Auto hinter uns. Wir waren circa eineinviertel Stunden unterwegs“, so die Angeklagte.

Als sie bei Dörfl (Bezirk Oberpullendorf) einen vor ihr fahrenden Pkw und einen Sattelzug überholen wollte, habe sie geblinkt. „Dann bin ich rausgefahren und dann hat es schon geknallt. Ich habe einen dumpfen Knall gehört, dann sind die Airbags aufgegangen und dann war Stille“, sagte sie. An Ort und Stelle habe sie selbst wenig mitbekommen. 14 Tage sei sie im Krankenstand gewesen, erinnerte sie sich. „Bis zu dem Unfall bin ich 40 Jahre unfallfrei gefahren. Deswegen kann ich mir das gar nicht anders erklären“, meinte die 58-Jährige, die sich geständig zeigte.

Im Kleinwagen, mit dem sie mit ihrem SUV frontal zusammenstieß, befand sich eine 57-jährige Burgenländerin. Die Frau habe ein massives Brust- und Beckentrauma sowie Gesichtsbrüche erlitten und sei noch an der Unfallstelle ihren Verletzungen erlegen, berichtete eine Sachverständige. Der 84-jährige Vater, der ebenfalls im Pkw mitfuhr, erlitt lebensgefährliche Verletzungen und starb im März 2018 im Krankenhaus Oberwart an den Folgen des Unfalls. Auch er hatte u.a. ein massives Brustkorbtrauma sowie massive Lungenverletzungen erlitten. Der Mann der Angeklagten kam mit leichten Verletzungen davon.

Ein technischer Sachverständiger erklärte vor Gericht, dass es sich bei dem Überholmanöver um ein „riskantes Fahrmanöver“ gehandelt habe. Er soll nun ein erweitertes Gutachten vorlegen bzw. Bilder liefern, aus denen die örtlichen Gegebenheiten an der Unfallstelle im Hinblick auf etwaige bauliche Trennungen auf der Abfahrt bzw. auf die Beschilderung zum Unfallzeitpunkt hervorgehen. Geklärt werden soll dadurch, ob es sich um grobe Fahrlässigkeit oder um Fahrlässigkeit handle, erläuterte Richterin Doris Halper-Praunias. Im Vorfeld war dies nicht erhoben worden, weil die Angeklagte erst bei der Verhandlung sagte, dass sie dachte, die Fahrbahn sei weiterhin zweispurig gewesen. Der Prozess soll am 6. Mai fortgesetzt werden.