EU-Kommission: Illegale Steuervorteile für Konzerne in Großbritannien
Eine 2013 in Großbritannien eingeführte Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen ist teilweise nicht mit europäischem Recht vereinbar. Großbritannien soll die rechtswidrig erlassenen Steuern nun einfordern.
Brüssel – Großbritannien hat nach einer Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter multinationalen Konzernen in den vergangenen Jahren unerlaubte Steuervorteile gewährt. Eine 2013 eingeführte Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen sei teilweise nicht mit europäischem Recht vereinbart, teilte die EU-Kommission am Dienstag mit.
Großbritannien könnte am 12. April ungeregelt aus der Europäischen Union ausscheiden. Für die Zeit seiner Mitgliedschaft in der EU hat das Vereinigte Königreich jedoch die Rechte und Pflichten eines Mitgliedstaats, teilte die EU-Kommission mit. Der Verstoß dauerte demnach bis 2018.
Gewinne in Steueroasen verschoben
Die Wettbewerbshüter hatte Ausnahmen von britischen Steuervorschriften geprüft. Diese sollten multinationale Konzerne eigentlich daran hindern, mittels Tochtergesellschaften in Steueroasen außerhalb der EU britische Steuern zu umgehen. Demnach konnten die britischen Steuerbehörden Gewinne, die künstlich zu Offshore-Gesellschaften verschoben wurden, der Muttergesellschaft in Großbritannien zurechnen und dort auch besteuern.
Ausnahmen galten aber unter anderem für Zinserträge aus internen Darlehen zwischen Gesellschaften internationaler Konzerne. Die EU-Kommission befand nun allerdings, dass diese Regelung unzulässig war, wenn die Erträge ursprünglich aus Tätigkeiten im Vereinigten Königreich stammten.
Großbritannien müsse die Steuerschuld von Firmen, die rechtswidrig von der Steuerbefreiung profitierten, zurückfordern, erklärte die EU-Kommission weiter. Welche Firmen genau betroffen seien und wie hoch der Rückforderungsbetrag sei, könnten allerdings nur die nationalen Behörden sagen. (dpa)