Kein Mordversuch: Geldstrafe für Schweizer nach Amokfahrt in Sölden
Ein Schweizer war nach einer Amokfahrt im Vollrausch mit einem gekaperten Sportauto und zwei unfreiwilligen Beifahrern in Sölden gegen ein Tunnelportal gekracht. Am Dienstag wurde er dafür zu einer Geldstrafe verurteilt, vom Vorwurf des versuchten Mordes wurde er freigesprochen.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck, Sölden — Die Amokfahrt eines 26-jährigen Schweizers durch Sölden im Februar 2017 sorgte gestern am Innsbrucker Landesgericht für einen Ausnahme-Prozess. Der damalige Urlauber war nämlich wegen versuchten Mordes, Freiheitsentziehung und unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen — all dies jedoch „im Zustand voller Berauschung" — angeklagt.
Die prozessual so seltene Kombination rührte aus der erfolgreichen Bekämpfung der Anklage wegen Mordversuchs durch Verteidiger Matthias Hagele. Darauf hatte Psychiaterin Adelheid Kastner nämlich gutachterlich bestätigt, dass der damals mit rund zwei Promille alkoholisierte Urlauber aufgrund einer „substanzinduzierten psychotischen Störung" zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen war. Drei Jahre Haft drohten aber auch noch so. Gestern gab sich der Schweizer dazu sichtbar geläutert und erzählte, dass man gleich nach der Ankunft von Après-Ski-Bar zu Après-Ski-Bar gezogen war und zum Schluss in einer Bar mit zufällig bekannten Schweizern dann Wodka regelrecht flaschenweise „gesoffen" habe. Schon früher habe er in der Schweiz Alkoholexzesse gehabt. Die nachfolgenden „Filmrisse" hätten er und seine Freunde „lustig gefunden".
Keinen Tropfen mehr angerührt
Seit der Amokfahrt von Sölden, wo er vor einem Lokal in ein fremdes Auto gestiegen und mit zwei unfreiwilligen Passagieren wie ein Irrsinniger davongerast war, bis der Wagen an ein Tunnelportal knallte, hat der Schweizer nämlich keinen Tropfen Alkohol mehr getrunken. Penible Untersuchungen in der Schweiz belegten dies. Die beiden Mitfahrer sprachen aber auch noch als Zeugen von Todesängsten: „Der ist volles Karacho aufs Gas und lenkte dann auch noch Richtung Tunnelportal. Wir schrieen und hatten Todesangst. Irgendwann hatte ich mit dem Leben dann abgeschlossen!", schilderte die Beifahrerin vor Gericht.
Dieses ließ aufgrund Unbescholtenheit und Schadenswiedergutmachung dennoch relative Milde walten. 18.000 Euro Geldstrafe, 12.000 davon bedingt, ergingen nicht rechtskräftig. Das wichtigste für den 26-Jährigen: Mordversuch wurde als Rauschtat nicht angenommen. Durch das Gerangel im Auto war nicht klar, warum dieses ans Tunnelportal gekracht war.