Länder sollen für zusätzliche Lehrer künftig mehr zahlen
Wien (APA) - Wenn die Länder mehr Lehrer einsetzen als mit dem Bund vereinbart, soll sie das künftig mehr kosten. Das sieht die neue Landesl...
Wien (APA) - Wenn die Länder mehr Lehrer einsetzen als mit dem Bund vereinbart, soll sie das künftig mehr kosten. Das sieht die neue Landeslehrer-Controlling-Verordnung vor, die das Bildungsministerium demnächst in Begutachtung schickt. Laut neuer Stellenplanrichtlinie, die morgen, Mittwoch, an die Bildungsdirektionen geht, sollen außerdem künftig an Neuen Mittelschulen (NMS) weniger Bundeslehrer unterrichten.
Die Länder sind zwar Dienstgeber der Pflichtschullehrer (v.a. Volksschule, NMS), bezahlt werden sie aber über den Finanzausgleich vom Bund. Wenn sie mehr Lehrer einsetzen als im Stellenplan des Bildungsressorts vorgesehen, streckt der Bund das Geld vor. Zuletzt waren das laut Ministerium die Personalkosten von rund 1.600 Vollbeschäftigten. Die Länder müssen für ihre „Überhanglehrer“ zwar bezahlen. Allerdings müssen sie nur das Gehalt eines Junglehrers nach altem Dienstrecht refundieren, auch wenn ältere und damit teurere Pädagogen in den Klassen stehen. Bisher blieb der Bund dadurch auf einem Drittel der Zusatzkosten sitzen.
In der Vergangenheit waren mehrere Anläufe, höhere Beiträge von den Ländern einzufordern, gescheitert. Mit der geplanten Novelle müssen die Länder zwar auch nicht die tatsächlichen Gehaltskosten zurückzahlen. Mit Umstellung auf das neue Lehrerdienstrecht mit nächstem Schuljahr wird der Betrag aber angepasst, von derzeit rund 44.000 Euro auf 50.000 Euro (Junglehrergehalt nach neuem Dienstrecht).
Das Bildungsministerium wird nach geltenden Regeln für das laufende Schuljahr rund 74,7 Mio. Euro von den Ländern zurückfordern und damit ein Drittel der Zusatzkosten selbst tragen. Nach der neuen Berechnungsgrundlage müssten die Länder hingegen 84,9 Mio. Euro zurückbezahlen, also 10,2 Mio. Euro mehr als jetzt.
Das Ministerium hofft, die Länder damit zu überzeugen, dass mit Beginn des Schuljahrs 2019/20 keine Lehrer mehr nach dem alten Dienstrecht angestellt werden können und die derzeitige Regelung damit nicht mehr argumentierbar ist. Das erhoffte Ergebnis laut Ministerium: mehr Fairness, Kostenwahrheit und Transparenz.
Das neue Dienstrecht ist auch ein Argument für die mit dem Stellenplan mitgelieferte Empfehlung an die Bildungsdirektionen, zunächst weniger und mittelfristig gar keine Lehrer von AHS und BMHS (berufsbildenden mittleren und höheren Schulen) mehr an den NMS zu beschäftigen. Nachdem alle neuen Lehrer dieselbe Ausbildung durchlaufen und nach demselben Dienstrecht arbeiten, handle es sich dabei um ein „Auslaufmodell“. Die Umstellung soll dabei über die nächsten gut fünf Jahre erfolgen, um keine an den NMS eingesetzten Bundeslehrer - meist sind es Junglehrer - in eine „unangenehme Situation“ zu bringen.
Rund 1.500 Bundeslehrer werden derzeit an NMS eingesetzt, das entspricht 811 Vollbeschäftigungsäquivalenten (VBÄ). Für das Bildungsministerium entstehen dadurch jedes Jahr zehn Mio. Euro Zusatzkosten, weil Bundeslehrer im alten Dienstrecht mehr verdienen als Landeslehrer. Zusätzlich entstehen für die Bildungsdirektionen (früher: Landesschulrat) Reisekosten, wenn die Bundeslehrer zwischen Stammschule und NMS pendeln. In den vergangenen drei Jahren summierte sich das laut Ministerium auf eine Mio. Euro. Die eingesparten Mittel sollen die Bildungsdirektionen für Sachausgaben erhalten. Dabei gibt es beim Einsatz von Bundeslehrern an den NMS große Unterschiede nach Bundesländern (in Niederösterreich sind es 184 VBÄ, in Vorarlberg nur 15), im Ministerium spricht man von einer „Schieflage“.
Ursprünglich sollten an NMS in Deutsch, Mathe und Englisch immer ein Landeslehrer und ein Bundeslehrer gemeinsam in der Klasse stehen, um so die Bildungsentscheidung nach hinten zu verschieben. Mit Einführung der NMS als Regelschule 2012/13 wurde der Bundeslehrer-Einsatz von der Muss- zur Kann-Bestimmung, in der Praxis waren zuletzt nur knapp 25 Prozent des Zusatzpersonals Bundeslehrer.