Biomasse-Grundsatzgesetz passierte Wirtschaftsausschuss

Wien (APA) - Das umstrittene Biomasse-Grundsatzgesetz hat heute den Wirtschaftsausschuss passiert und wurde mit den Stimmen der Regierungspa...

Wien (APA) - Das umstrittene Biomasse-Grundsatzgesetz hat heute den Wirtschaftsausschuss passiert und wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ verabschiedet. Die SPÖ blieb laut Parlamentskorrespondenz ebenso wie Liste JETZT bei ihrer Ablehnung, ein Nein kam auch von den NEOS, die eine Lösung für das große Ganze im Ökostrombereich vermissten.

Die vollständige Befreiung einkommensschwacher Haushalte von der Ökostromabgabe wurde mit breiter Mehrheit gegen die Stimmen der NEOS beschlossen. Damit werden laut Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) rund 300.000 Haushalte von den Ökostromkosten befreit. Bisher war der Ökostromförderbeitrag für ärmere Haushalte mit 20 Euro im Jahr gedeckelt.

Nachdem eine Weiterförderung von Holzkraftwerken am Widerstand der SPÖ und der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat gescheitert war, soll sie nun mit dem Biomasse-Grundsatzgesetz geregelt werden. Damit werden die Länder als Ausführungsgesetzgeber verpflichtet Biomassenanlagen zu fördern. Sie werden für die Tarife und die Einhebung der Abgabe von den Stromkunden verantwortlich sein. Es geht um die Weiterförderung von 47 Biomasseanlagen für drei Jahre um insgesamt 140 bis 150 Mio. Euro als Übergangslösung bis zu einer geplanten Neuregelung der Ökostromförderung.

Köstinger sprach laut Parlamentskorrespondenz von einer Lösung aus politischer Dringlichkeit, die nun dafür sorgen sollte, das die 47 Biomasseanlagen nicht vom Netz gehen. Man habe die beihilferechtlichen Aspekte mit der EU gegengecheckt und sei zudem in engster Abstimmung mit dem Verfassungsdienst vorgegangen. Eine Notifikation der EU sei nur notwendig, wenn ein Bundesland die Vorgaben überschreite.

SPÖ-Energiesprecherin Muna Duzdar kritisierte, die Regierung schummle sich an der Zwei-Drittel-Mehrheit vorbei und wälze die politische Verantwortung auf die Länder ab. Sie brachte auch Bedenken in Bezug auf die EU-Konformität vor. Laut Schätzungen des SPÖ-Parlamentsklubs dürfte es mit dem Biomasse-Grundsatzgesetz zwischen den Bundesländern einen deutlichen Unterschied bei den Kosten des Biomasse-Nachfolgetarifs geben. Sie reichen für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresstromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) von 0,3 bzw. 0,8 Euro im Jahr in Tirol bzw. Vorarlberg bis zu 29 Euro im Burgenland. Im Österreich-Durchschnitt werden sie wie in der Wirkungsfolgenabschätzung im Gesetzesentwurf mit etwas mehr als 5 Euro pro Jahr für den Ökostromförderbeitrag angegeben.