Neue Primärversorgung soll medizinische Leistungen erweitern

Wien (APA) - Mit dem neuen Gesamtvertrag für die Primärversorgungseinheiten (PVE) wollen Ärztekammer und Hauptverband der Sozialversicherung...

Wien (APA) - Mit dem neuen Gesamtvertrag für die Primärversorgungseinheiten (PVE) wollen Ärztekammer und Hauptverband der Sozialversicherungsträger die medizinische Versorgung breiter aufstellen und verbessern. Wie Ärztekammer-Vizepräsident Johannes Steinhart und Hauptverbands-Chef Alexander Biach am Mittwoch bei der Präsentation des Vertrages erläuterten, werden die Leistungen für die Patienten ausgeweitet.

Die Einigung erzielten Ärztekammer und Hauptverband nach fast fünfjährigen Verhandlungen. Der Vertrag muss nun noch von den jeweiligen Gremien abgesegnet werden. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag, die regionalen Details, wie die Höhe der Honorare für die Ärzte oder die genauen Öffnungszeiten, müssen noch zwischen den jeweiligen Gebietskrankenkassen und den Landesärztekammern ausverhandelt werden. Dies soll noch im Laufe des heurigen Jahres erfolgen.

Festgelegt ist, dass jede PVE zumindest aus drei Allgemeinmedizinern und einer diplomierten Krankenpflegerin oder einem diplomierten Krankenpfleger bestehen muss. Zusätzlich können verschiedene andere Mediziner und Therapeuten zur Verfügung stehen. Auch ein eigener PVE-Manager zur Bewältigung der Bürokratie ist möglich. Einheitliche Öffnungszeiten zwischen 40 und 50 Wochenstunden müssen den Patienten angeboten werden. Sind mehr als drei Ärzte beschäftigt, sind auch längere Öffnungszeiten vorgesehen. Damit soll den Patienten der Umstieg von den Spitalsambulanzen schmackhaft gemacht werden.

Der Vertrag enthält einen definierten Versorgungsauftrag. Darin ist etwa aufgelistet, welche Leistungen angeboten werden - z.B. die Betreuung chronisch Kranker wie Diabetiker, von Menschen mit psychischen Störungen, Angebote für Älter sowie für Kinder und Jugendliche, Palliativversorgung, Wund-Versorgung oder Prävention. Auch der mit dem jeweiligen Bundesland abgestimmte Stellenplan, die Kriterien für die Qualitätssicherung und die Grundsätze und Ziele der Honorierung für die Ärzte sind geregelt. Grundpauschalen, Fallpauschalen und Einzelleistungen sind schon festgelegt, die regionale Ausgestaltung erfolgt noch auf Landesebene.

Biach und Steinhart zeigten sich zuversichtlich, bis 2021 die angestrebten 75 Einheiten realisieren zu können. Derzeit sind 14 Pilotprojekte in insgesamt vier Bundesländern umgesetzt, wobei eines nicht als Zentrum sondern als Netzwerk realisiert ist. Weitere Standorte sind bereits in Umsetzung. Biach kündigte an, dass nach 2021 ein weitere Ausbau geplant sei. Je nach Größe behandlen die bestehenden Projekte zwischen 3.000 und 7.000 Patienten pro Quartal. Ziel ist es mit den 75 Einheiten österreichweit zehn Prozent der Bevölkerung zu versorgen, später auch mehr.

Für die Errichtung von PVEs gibt es eine Anschubfinanzierung sowie günstige Kreditmodelle. Insgesamt steht dafür ein Volumen von 350 Millionen Euro zur Verfügung, auch die Länder beteiligen sich daran.

Sowohl Biach als auch Steinhart betonten, dass mit den PVEs der Hausarzt nicht ersetzt sondern ergänzt werden soll. Es gehe einerseits um eine breitere, wohnortnahe Versorgung für die Patienten und andererseits um die Möglichkeit für die Ärzte im Team zu arbeiten und Beruf und Familie besser vereinbaren zu können. Dem Ärztekammer-Vizepräsident ist es auch wichtig, dass die Führung der PVE in ärztlicher Hand bleibe und „keine Konzernisierung“ stattfinde. Außerdem gibt es für die Ärzte in den PVEs ein Rückkehrrecht in den niedergelassenen Bereich.