Auch Tiroler Gebietskrankenkasse klagt gegen Kassen-Reform
Wie gestern bekannt wurde, hat die Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK) bereits in der Vorwoche ihrerseits das Kassengesetz beim Verfassungsgerichtshof in Wien angefochten. Das bestätigte der Obmann der TGKK, Werner Salzburger, auf Anfrage der Tiroler Tageszeitung.
Innsbruck –Wie angekündigt, wird die Tiroler Arbeiterkammer heute oder morgen ihre Klagen gegen die Zusammenlegung der neun regionalen Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse einbringen. Dem Tiroler AK-Präsidenten Erwin Zangerl geht es vor allem um die Aushebelung der Arbeitnehmer in den Gremien. Wie gestern bekannt wurde, hat die Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK) bereits in der Vorwoche ihrerseits das Kassengesetz beim Verfassungsgerichtshof in Wien angefochten. Das bestätigte der Obmann der TGKK, Werner Salzburger, auf Anfrage der Tiroler Tageszeitung.
Die Tiroler Kasse begründet ihren Schritt zum Höchstgericht damit, dass es durch die Reform zu massiven Eingriffen in die Selbstverwaltung der TGKK und Einschnitten in der Versorgung der 563.287 Versicherten komme. Dass die Leistungsrücklagen in der Höhe von 91,9 Mio. Euro sowie die besonderen Rücklagen von 4,4 Mio. Euro auf die Österreichische Gesundheitskasse übergehen, missfällt der Tiroler Kasse ebenfalls.
Darüber hinaus sorgt naturgemäß das Ende der Finanzautonomie für Diskussionen. Salzburger spricht auch von der „Verstaatlichung“ der Beitragsprüfung. Und das gehe gar nicht. „Mit dem Entzug der Kontrolle über die Sozialversicherungsbeiträge und der Übertragung der-selben auf das Finanzamt der Betriebsstätte wird der Tiroler Gebietskrankenkasse ein notwendiges, eigenständiges Kontrollmittel aus der Hand genommen und jene Befugnis entzogen, auf die die TGKK zwingend angewiesen ist, um die ihr übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben eigenverantwortlich zu erfüllen“, heißt es in der Klage.
Schlussendlich kritisiert die TGKK in ihrer am 28. März eingebrachten Verfassungsklage auch die Besetzung der Gremien. Dass künftig zwischen Arbeitnehmern und Dienstgebern Parität herrsche, sei verfassungswidrig, heißt es. Diese Regelung bedeute nämlich im Vergleich zur gegenwärtigen Situation eine massive Verschlechterung der Stellung der Dienstnehmer. (pn)