Bald erster Cum-Ex-Strafprozess in Deutschland: Anklage in Köln

Frankfurt (APA/Reuters) - In Deutschland steht ein Musterprozess wegen umstrittener Cum-Ex-Geschäfte bevor. Die Staatsanwaltschaft Köln habe...

Frankfurt (APA/Reuters) - In Deutschland steht ein Musterprozess wegen umstrittener Cum-Ex-Geschäfte bevor. Die Staatsanwaltschaft Köln habe Anklage beim Landgericht Bonn erhoben, bestätigte ein Gerichtssprecher am Mittwoch, nannte aber keine Details. Medienberichten zufolge richtet sich die Anklage gegen zwei ehemalige britische Aktienhändler wegen Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen.

Je nachdem wie schnell das Landgericht Bonn über die Zulassung der Anklage entscheidet, könnte es Deutschlands erstes Strafverfahren im Cum-Ex-Skandal werden. Die Staatsanwaltschaft Köln lehnte eine Stellungnahme ab.

Bei den Cum-Ex-Geschäften ließen sich Anleger die einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe ihrer Bank mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Dividendenstichtag herum untereinander Aktien mit (lateinisch: „Cum“) und ohne („Ex“) Dividendenanspruch. Banken und andere Verdächtige haben die Finanzämter um Milliarden erleichtert.

Steuerexperten hatten Cum-Ex-Geschäfte lange als legalen Steuertrick erachtet, seit einigen Jahren bewerten Ermittler und Strafverfolger das Vorgehen aber fast einhellig als Steuerhinterziehung. In dem Musterprozess müsste grundsätzlich geklärt werden, inwieweit die Cum-Ex-Geschäfte strafbar waren. Am Ende dürfte dies wohl ein Fall für den Bundesgerichtshof oder sogar das Bundesverfassungsgericht werden.

Bereits 2017 hatte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen den Rechtsanwalt Hanno Berger und fünf ehemalige Händler der HypoVereinsbank (HVB) wegen schwerer Steuerhinterziehung erhoben. Sie sollen dem Fiskus mit Cum-Ex-Geschäften einen Schaden von mehr als 100 Mio. Euro zugefügt haben. Das Landgericht Wiesbaden hat aber immer noch nicht entschieden, ob es die Anklage zulässt. Berger, der als einer der Schlüsselfiguren im Cum-Ex-Skandal gilt, hat die Vorwürfe wiederholt bestritten.

Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen kann mit bis zu zehn Jahre Haft bestraft werden. Die beiden nun angeklagten Briten haben aber umfassend ausgesagt und hoffen auf Milde. „Mein Mandant hat einen erheblichen Aufklärungsbeitrag geleistet. Nun vertraut er auf ein faires Verfahren“, sagte Hellen Schilling, Anwältin eines des Angeklagten, dem „Handelsblatt“.

In Österreich hatte Anfang März Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) für die Jahre 2011 bis 2013 einen potenziellen Schaden im Cum-Ex-Skandal von 108 Mio. Euro genannt. Mitte März wurde laut SPÖ auf Basis von Ministeriumskalkulationen ein zusätzlicher Schaden von insgesamt 75 Mio. Euro für die Jahre 2006 bis 2010 eingeräumt, allerdings sind Fälle von vor dem Jahr 2011 bereits verjährt.