Grasser-Prozess - Zeuge: Auswahlkommission traf keine Auswahl
Wien/Linz (APA) - Im heutigen Grasser-Prozess im Wiener Straflandesgericht ging es am Nachmittag einmal mehr um die genaue Aufgabe der Auswa...
Wien/Linz (APA) - Im heutigen Grasser-Prozess im Wiener Straflandesgericht ging es am Nachmittag einmal mehr um die genaue Aufgabe der Auswahlkommission für den Verkauf der Bundeswohnungen. Der Zeuge Josef Aicher, damals Vorsitzender der Bundesvergabekommission, sagte aus, dass es nicht deren Aufgabe war, eine Auswahl zu treffen. Woher der Name dann komme, wisse er nicht mehr, wohl aus dem Finanzministerium.
„Wir waren keine Bewertungskommission. Es war nicht unsere Aufgabe, Angebote zu bewerten“, sagte Aicher zu Richterin Marion Hohenecker. Aufgabe sei es gewesen, in Diskussionsbeiträgen mit den Beratern von Lehman Brothers und Freshfields den Verkaufsprozess zu begleiten.
Der Rechtsvertreter der unterlegenen Bieter um die Bundeswohnungen (Buwog und andere), Johannes Lehner, konzentrierte sich in seiner Befragung von Aicher darauf, dass das Angebot des siegreichen Konsortiums Immofinanz/RLB OÖ nicht den Formalvorschriften für die Anbotslegung entsprochen hätte - und somit keine Bietergleichheit gegeben wäre. Aicher sagte, dies sei kein Thema in der Auswahlkommission gewesen.
Zum Vorwurf des gestrigen Zeugen, dem früheren Budgetsektionschef im Finanzministerium Gerhard Steger, dass die Kommission „zum Krenreiben“ war, widersprach heute Aicher. Dies sei die persönliche Sicht von Steger, man habe durchaus Leistungen erbracht. Falls es Vorgaben gegeben hätte, wer den Zuschlag für den Verkauf der Bundeswohnungen erhalten soll, hätte er das gemerkt, so Aicher.
~ ISIN AT00BUWOG001 AT0000809058 WEB http://www.buwog.at
http://www.rlbooe.at ~ APA424 2019-04-03/16:30