Bundespräsidentenwahl 2016

BP-Wahl 2016: FPÖ blitzt mit Klage gegen die Republik ab

Die FPÖ wollte nach der Wahlniederlage Norbert Hofers 3,4 Millionen Euro Schadenersatz von der Republik.
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Die FPÖ hat die Republik wegen der Wiederholung der Bundespräsidentenwahl 2016 auf 3,4 Millionen Euro Schadenersatz geklagt. Die Richterin sah am Freitag jedoch keinen Anspruch darauf. Die FPÖ befürchtet ein „demokratiepolitisch bedenkliches“ Urteil, ihr Anwalt Böhmdorfer glaubt an den „Beginn eines erfolgreichen Prozesses“.

Wien – Niederlage für die FPÖ vor Gericht: Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat sich am Freitag mit der Klage der Freiheitlichen gegen die Republik wegen der vergangenen Bundespräsidentenwahl beschäftigt. Die FPÖ forderte dabei 3,4 Millionen Euro Schadenersatz für die aufgehobene Stichwahl und die anschließend wegen fehlerhafter Kuverts verschobene Wahlwiederholung. Lange dauerte die Verhandlung jedoch nicht: Richterin Margit Schaller sah keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Verfahren wurde geschlossen, das Urteil ergeht schriftlich.

Vermögensschaden nicht von Schutzbereich erfasst

Schaller schränkte das Verfahren auf den Grund des Anspruchs ein. Zunächst sollte also entschieden werden, ob überhaupt ein Anspruch auf Schadenersatz besteht – „eine reine Rechtsfrage“, sagte sie. Ihrer Ansicht nach besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Schaller legte ihre Rechtsansicht folgendermaßen dar: Die Wahlvorschriften zielten darauf ab, den freien Wählerwillen zu schützen, sagte sie. „Davon ist meiner Ansicht nach aber das Vermögen des Wahlwerbers selbst – und noch weniger das Vermögen der klagenden Partei – nicht umfasst.“

Die Richterin verwies darauf, dass es zur Frage, ob der Schutzzweck der Wahlvorschriften solch einen Vermögensschaden umfasst, noch keine Rechtsprechung gebe. Diese Frage gelte es zu klären, möglicherweise durch alle Instanzen. „Da diese Frage eine reine Rechtsfrage ist, kann man das ohne aufwendiges Rechtsverfahren vorerst einmal klären“, sagte sie. Ihrer Ansicht nach besteht jedenfalls kein Anspruch auf Schadenersatz.

Richterin Margit Schaller sieht keinen Anspruch auf Schadenersatz gegeben.
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Ähnlich sah dies Martin Windisch von der Finanzprokuratur, der die Republik Österreich vertrat. Auch er war der Überzeugung, dass der Schutzzweck der Wahlvorschriften darin liege, die freie Willensäußerung des Wählers zu schützen. Es gehe nicht darum, „finanzielle Interessen von Unterstützern der Wahlteilnehmern zu schützen“.

FP-Anwalt glaubt an Erfolg

FP-Anwalt Dieter Böhmdorfer warf der Richterin in der nur rund eine Stunde dauernden Verhandlung eine „unrichtige Rechtsauffassung“ vor. „Es wäre grotesk, anzunehmen, dass diese Kosten nicht ersetzt werden, wenn diese Kosten durch mehrere Verschiebungen frustriert werden und zur Aushöhlung des Vermögens eines Kandidaten oder einer ihn unterstützenden Gruppe führen“, fand er.

Als Niederlage wollte Böhmdorfer die Verhandlung im Anschluss nicht bezeichnen: „Das ist der Beginn eines wahrscheinlich sehr erfolgreichen Prozesses für uns“, meinte er.

FPÖ: „Demokratiepolitisch sehr bedenklich“

Die FPÖ beurteilt die Rechtsansicht der Richterin als „demokratiepolitisch sehr bedenklich“. Das sagte der freiheitliche Abgeordnete Markus Tschank in einer Aussendung am Freitag. „Würde das Gericht tatsächlich zum Ergebnis gelangen, dass die entstandenen Mehrkosten der FPÖ und natürlich auch der anderen Parteien nicht ersatzfähig sind, weil nach Ansicht des Gerichts bloße Vermögensschäden im konkreten Fall nicht vom Schutzzweck der laut VfGH verletzten Normen umfasst sind, dann wäre dies demokratiepolitisch brandgefährlich“, sagte Tschank.

„Nur öffentlich geförderte Parteien“ würden „durch Behördenversagen finanziell ausgeblutet und könnten an Wahlwiederholungen mangels Finanzmittel praktisch nicht mehr oder nur eingeschränkt teilnehmen“, so Tschank. „Keine Partei würde mehr eine Wahlanfechtung anstrengen, weil sie finanziell nicht mehr tragbar ist. Das gefährdet letztlich die demokratische Rechtsordnung.“

NEOS kritisieren Klage

Kritik an der Klage der FPÖ übte NEOS-Generalsekretär Nick Donig. Dieser Vorgang sei zwar vielleicht rechtlich gedeckt, jedoch nicht redlich, befand Donig in einer Aussendung am Freitag. „Erst schamlos, die Wahlkampfkostenbeschränkung bei der Nationalratswahl um 3,7 Millionen Euro zu überschreiten, um dann zu versuchen, sich fast die gleiche Summe von der Republik zu holen, ist ein allzu leicht durchschaubares Vorgehen, um die Parteifinanzen zu sanieren“, meinte er.

Van der Bellen-Verein sieht sich bestätigt

Der Verein „Gemeinsam für Van der Bellen“ sieht sich im Ausgang des Schadenersatzprozesses der FPÖ bestätigt. Der Verein, der die Präsidentschaftskandidatur für Alexander Van der Bellen organisiert hat, hatte auf eine eigene Klage verzichtet. „Natürlich ist es legitim, Rechtsmittel zu ergreifen. Allerdings muss man sich bewusst sein, dass es hier um Steuergeld geht“, so Obmann Lothar Lockl zur APA.

Acht Millionen Euro Wahlkampfkosten

Die FPÖ hat insgesamt acht Millionen Euro in den gescheiterten Wahlkampf ihres Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer investiert. 3,4 Mio. Euro davon fordern die Bundespartei und die neun Landesparteien von der Republik zurück. Die Summe setzt sich jeweils etwa zur Hälfte aus Wahlkampfkosten für die aufgehobene Stichwahl im Mai und für die verschobene Wiederholung zusammen. Wahlsieger Alexander Van der Bellen hat auf eine Schadenersatzklage gegen die Republik verzichtet.

Der Wahlkampf zur Bundespräsidentenwahl dauerte fast ein Jahr. Der erste Wahlgang erfolgte im April, im Mai kam es dann zur Stichwahl zwischen Hofer und Van der Bellen, die der frühere Grünen-Chef ganz knapp gewann. Die FPÖ brachte die Stichwahl damals wegen Unregelmäßigkeiten seitens der Wahlbehörden vor den Verfassungsgerichtshof, der die Wahl aufhob. Die Wiederholung war für 2. Oktober angesetzt, wurde aber wegen Problemen mit dem Klebstoff auf den Wahlkartenkuverts auf Dezember verschoben.

Die für die fehlerhaften Kuverts verantwortliche Firma hat bereits 2017 500.000 Euro Schadenersatz an die Republik bezahlt. Mit weiteren Regressforderungen rechnen müssen allerdings die Leiter jener 14 Wahlbehörden, deren fehlerhaftes Vorgehen bei der Auszählung der Stimmen für die Wahlwiederholung verantwortlich war. Die Finanzprokuratur hat nämlich Schadenersatzklagen gegen sie angekündigt. (TT.com, APA)

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