BP-Stichwahl: Prozess gegen Kitzbüheler Bezirkshauptmann

Innsbruck/Kitzbühel (APA) - Nach der Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl im Mai 2016 ist es am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck z...

Innsbruck/Kitzbühel (APA) - Nach der Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl im Mai 2016 ist es am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck zu einem Prozess gegen den Kitzbüheler Bezirkshauptmann und Bezirkswahlleiter Michael Berger gekommen. Ihm wurde das Vergehen der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt vorgeworfen. Berger bekannte sich zu Prozessbeginn nicht schuldig.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft warf dem Bezirkshauptmann vor, im Zuge der Auszählung der Wahlkarten am Tag nach der Wahl eine Niederschrift falsch beurkundet zu haben. Er soll darin die Anwesenheit von Mitgliedern der Bezirkswahlbehörde bestätigt haben, obwohl nicht alle der angeführten Personen von Beginn der Auszählung an anwesend waren.

„Es wurden Beisitzer in der Anwesenheitsliste geführt, die aber nicht da waren“, meinte der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsplädoyer. Denn es sei nirgends vermerkt worden, dass sich die Anwesenheitsliste auf 17.30 Uhr beziehe und nicht auf 9.00 Uhr, dem Beginn der Auszählung. Zudem bemängelte der öffentliche Ankläger, dass die Auszählung der Wahlkarten in Kitzbühel lediglich durch einen glücklichen Zufall verfassungskonform gewesen sei, da die Sitzung am Sonntagabend formal einfach nicht unterbrochen worden war.

Es sei trotzdem ein Faktum, dass der Wahlvorgang in Kitzbühel rechtmäßig war, betonte Bergers Verteidiger. Zudem stehe in der Niederschrift auch nicht, dass um 9.00 Uhr bereits alle Beisitzer aus der Anwesenheitsliste anwesend waren. „Es steht also nichts Falsches in der Niederschrift, weshalb sie auch nicht falsch beurkundet sein kann“, meinte der Verteidiger. Darüber hinaus habe sein Mandant die Niederschrift vor der Unterfertigung nicht durchgelesen, weshalb man ihm auch keinen Vorsatz vorwerfen könne.

Der Bezirkshauptmann bestätigte vor Gericht, dass die gegenständliche Unterschrift von ihm stamme. Er habe die Niederschrift, die von der stellvertretenden Bezirkswahlleiterin angefertigt worden war, aber tatsächlich nicht durchgelesen. „Ich habe darauf vertraut, dass sie die Niederschrift ordnungsgemäß vorbereitet hat“, sagte Berger. Alle Beisitzer auf der Anwesenheitsliste seien jedenfalls um 17.30 Uhr anwesend gewesen.