Anklage wegen BP-Wahl: Freispruch für BH Berger
Aufatmen bei Land Tirol und Michael Berger: Kitzbühels BH war bei der Bundespräsidentenwahl keinerlei Falschbeurkundung zu erweisen.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck, Kitzbühel – Die vergangenen Bundespräsidentenwahlen haben Österreich viele Superlative in negativer Hinsicht beschert. In Tirol führten sie wegen georteter Unregelmäßigkeiten bei den Wahlauszählungen zu Ermittlungen gegen fünf Bezirksverwaltungsbehörden und – bislang – zur ersten Anklage eines Bezirkshauptmanns überhaupt.
BH Michael Berger wurde als Leiter der Bezirkswahlbehörde Kitzbühel letztlich falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt vorgeworfen. Gestern am Landesgericht drohten dafür immerhin bis zu drei Jahre Haft. Vorwurf der Korruptionsstaatsanwaltschaft: Berger habe als Wahlleiter die Anwesenheit von Beisitzern zeitlich unzutreffend dokumentiert. So hatte der BH am Tag nach der Wahl um 17.55 Uhr eine Niederschrift unterschrieben, wonach Mitglieder der Bezirkswahlbehörde seit 9 Uhr anwesend gewesen wären – dies traf aber nicht zu.
Der Ankläger: „Er ist Profi, Jurist, Bezirkshauptmann. Er hätte auf der Urkunde doch vermerken müssen, dass da viele der Beisitzer erst später dazugekommen waren!“ Da „solche Malversationen an den Säulen des Rechtsstaates rütteln“ würden, war für den Ankläger eine Diversion für den BH „schon aus generalpräventiven Gründen auszuschließen“. Leider leistete sich der Oberstaatsanwalt aber auch selbst ein Foul. So zitierte er die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, wonach die Anzahl der Auszählungsfehler bei der Wahl nicht zu tolerieren sei. Zu Kitzbühel hatte aber gerade dasselbe Höchstgericht festgestellt, dass die Wahl verfassungskonform abgelaufen war. Dazu äußerte der Ankläger, dass dies wohl nicht so gewesen wäre, wenn Kitzbüheler Sitzungen nicht als Gesamteinheit gesehen worden wären.
Etwas viel Hypothese für Verteidiger Hubert Stanglechner. Dieser legte vor Richter Bruno Angerer dar, dass sich der BH zu Recht auf die zuständige Referatsleiterin verlassen hatte, welche die Wahlen im Bezirk seit 1988 betreut. Demnach habe der Behördenleiter im Formular des Innenministeriums weder selbst Vermerke getätigt noch sich dieses im Detail durchgelesen. „Erstens wurde hier nichts Falsches beurkundet und zweitens schon gar nicht vorsätzlich!“, so Stanglechner. Dazu führte BH Berger aus, dass er hier ausschließlich das Wahlergebnis beurkundet habe. Auch die langjährige Mitarbeiterin bestätigte, dass eigentlich sie schon über Jahre den Großteil der Wahl abwickelt und den Wahlleitern die Leitfäden näherbringt. Das Beisitzerformular des Innenministeriums wurde mittlerweile übrigens überarbeitet und um eine Anwesenheitsspalte ergänzt. Auch sonst war es beileibe nicht fehlerfrei. Sogar Richter Angerer entdeckte beim Studium sofort einen Anachronismus.
Über BH Berger erging nicht rechtskräftig ein Freispruch. So lasse sich dem Formular nicht entnehmen, dass die Beisitzer immer anwesend gewesen wären – auch sonst lasse es „Interpretationsspielraum“ zu. Der BH selbst hätte sich dabei das Formular gar selbst nicht umfassend durchgelesen, da er voll auf die Richtigkeit vertraut hatte.