BP-Stichwahl: Kitzbüheler Bezirkshauptmann frei gesprochen
Innsbruck/Kitzbühel (APA) - Der Kitzbüheler Bezirkshauptmann Michael Berger ist am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck vom Vorwurf der fal...
Innsbruck/Kitzbühel (APA) - Der Kitzbüheler Bezirkshauptmann Michael Berger ist am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck vom Vorwurf der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt freigesprochen worden. Ihm war vorgeworfen worden, bei der Bundespräsidenten-Stichwahl eine falsche Niederschrift unterschrieben zu haben. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.
Berger soll in der Niederschrift die Anwesenheit von Mitgliedern der Bezirkswahlbehörde bei der Auszählung der Briefwahlstimmen am Tag nach der Wahl bestätigt haben, obwohl nicht alle der angeführten Personen von Beginn der Auszählung an anwesend waren, hatte ihm die Korruptionsstaatsanwaltschaft zur Last gelegt. Laut dem Richter hatte das damals verwendete Formular jedoch einen „gewissen Interpretationsspielraum“ bezüglich der Zeiten der Anwesenheit der Wahlbeisitzer offen gelassen. Und auch auf der inneren Tatseite ließe sich kein Vorsatz des Bezirkshauptmannes ableiten, meinte der Richter.
Berger selbst hatte sich zu Prozessbeginn nicht schuldig bekannt. Er bestätigte vor Gericht zwar, dass die gegenständliche Unterschrift vom ihm stammt. Die Niederschrift selbst, die von der stellvertretenden Bezirkswahlleiterin angefertigt worden war, hatte er aber nie durchgelesen. „Ich habe darauf vertraut, dass sie die Niederschrift ordnungsgemäß vorbereitet hat“, sagte Berger.
Die als Zeugin geladene stellvertretende Bezirkswahlleiterin bestätigte die Aussagen Bergers. Sowohl die Anwesenheitsliste als auch die daneben hinzugefügten Häkchen würden von ihr stammen, erklärte die Zeugin. Das gesamte Formular sei sie mit dem Bezirkshauptmann nicht durchgegangen, sondern lediglich die Rubriken, die auszufüllen waren. Die Anwesenheitsliste hatte sie erst am Beginn der abschließenden Sitzung gegen 17.30 Uhr gemacht und nicht zu Beginn der Auszählung um 9.00 Uhr.
Der Staatsanwalt bemängelte aber ebendiesen Umstand. Denn auf dem Formular sei nirgends vermerkt worden, dass sich die Anwesenheitsliste auf 17.30 Uhr beziehe und nicht auf 9.00 Uhr. Damit seien Beisitzer in der Anwesenheitsliste geführt worden, die bei der Auszählung nicht anwesend waren. Der Verteidiger brachte indes vor, dass auf der Niederschrift auch nicht vermerkt sei, dass um 9.00 Uhr bereits alle Beisitzer aus der Liste anwesend waren. „Es steht also nichts Falsches in der Niederschrift, weshalb sie auch nicht falsch beurkundet sein kann“, so der Rechtsanwalt.
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat im Nachklang der Bundespräsidenten-Stichwahl gegen fünf Tiroler Bezirkshauptmannschaften (Kitzbühel, Kufstein, Schwaz, Landeck, Innsbruck-Land) wegen Amtsmissbrauchs bzw. der Falschbeurkundung bei der Auszählung von Briefwahlstimmen ermittelt. Die Verfahren gegen die Wahlbeisitzer in Kitzbühel wurden eingestellt und auch gegen Berger wurde der Vorwurf des Amtsmissbrauchs fallen gelassen.