Grasser-Prozess - Für Michaelis war zweite Bieterrunde sinnvoll

Wien (APA) - Ex-ÖIAG-Chef Peter Michaelis präsentierte sich heute am Tag 87 als sehr gut eingelesener Zeuge im Grasser-Prozess. Er sei überz...

Wien (APA) - Ex-ÖIAG-Chef Peter Michaelis präsentierte sich heute am Tag 87 als sehr gut eingelesener Zeuge im Grasser-Prozess. Er sei überzeugt, dass die zweite Bieterrunde in der Privatisierung der Buwog-Wohnungen wirtschaftlich sinnvoll war, sagte er. Basis seiner Argumente waren Dokumente der damaligen Vorgänge, aber kaum eigene Erinnerungen. Michaelis war als Mitglied der Vergabekommission eingebunden.

Michaelis interpretierte vor Richterin Marion Hohenecker Protokolle aus dem Jahr 2004. Seiner Ansicht nach geht daraus hervor, dass die beiden Bietergruppen rund um CA Immo und Immofinanz nach der ersten Runde den Auftrag hatten, noch einmal mindestens drei Prozent auf ihre Angebote draufzulegen hatten, um bei einem raschen Zuschlag zum Zuge zu kommen. Deshalb sei die zweite Runde sinnvoll gewesen.

Die CA Immo habe sich ziemlich genau an die Erhöhung um drei Prozent gehalten und sei so auf 960 Mio. Euro gekommen - der Betrag, der laut Unterlagen der ersten Runde auch ihre gesicherte Finanzierungsbasis war. Die Immofinanz hingegen habe ihr erstes Angebot um fast 15 Prozent auf 961 Mio. Euro aufgestockt. Dass sie dadurch mit nur einer Million Euro Vorsprung den Zuschlag erhielt, sei ein Glückstreffer („Lucky Punch“) gewesen, meinte Michaelis. Seiner Ansicht nach habe man allerdings aus damals bekanntem Wissen ableiten können, dass die CA Immo 960 Mio. Euro bieten könnte. Insbesondere weil die CA Immo ohne Not in ihr erstes Angebot hineingeschrieben hatte, dass sie bis 960 Mio. Euro die Finanzierung sicher hatte.

Am Ende war das Kärntner Vorkaufsrecht für die Villacher Wohnbaugesellschaft ESG dafür ausschlaggebend, welcher der beiden Bieter den Zuschlag bei der Buwog-Privatisierung bekommt. Man sei sich in der Vergabekommission bewusst gewesen, „dass ein Vorkaufsrecht des Landes Kärnten dazu führt, dass das Prozessownership vom Finanzministerium auf das Land Kärnten übergeht“, so Michaelis, da je nach Entscheidung Kärntens ein anderes Unternehmen zum Zuge gekommen wäre. Das sei in einem Protokoll der Kommission und in einem Rechnungshofbericht von 2005 klar ausgeführt. Das sei ihm aber erst im Nachhinein klar geworden, sagte Michaelis.

Wobei „Auswahlkommission“ wohl die falsche Bezeichnung für jenes Gremium war, das rund um die Privatisierung der Buwog im Jahr 2004 vom Finanzministerium eingerichtet wurde, meint Michaelis. Dieser Name sei „eine sprachliche Unschärfe“, richtiger hätte es wohl „Beratungskommission“ heißen müssen. Das gelte ungeachtet der Geschäftsordnung, die den „Zweck der endgültigen Auswahl des Bestbieters mit empfehlendem Charakter“ festschreibt. Es sei vor allem darum gegangen, die formal richtige Abwicklung der Privatisierung sicherzustellen. Details der Verträge wollte die Kommission ausdrücklich nicht wissen, zeigte Michaelis anhand eines Protokolls. Auch mit den Details der Zahlen, die von den beiden Bietern vorgelegt wurden, habe man sich nicht auseinandergesetzt.

Die Kommission war in Michaelis‘ Wahrnehmung dafür nicht sehr vom Einhalten eigener Formalvorschriften getrieben. Dass der Vorsitzende nach dem Ausrufen der zweiten Bieterrunde ohne formalen Beschluss eine Sitzung um einige Tage verschob, hielt Michaelis für angemessen, unabhängig davon, ob dieser Schritt von der Geschäftsordnung gedeckt war. Auch habe die Auswahlkommission zwar nicht die zweite Bieterrunde beschlossen, aber da einem Rundmail niemand widersprochen habe, könne man annehmen, dass die Kommission den Schritt „implizit als richtig erachtet“ habe, so MIchaelis heute.

Aus seiner Sicht war die Ausrufung einer zweiten Bieterrunde ohne formalen Beschluss der Auswahlkommission auch keine Missachtung dieses Gremiums. „Ich hatte nie Bedenken, dass da verfahrensmäßig etwas nicht seine Richtigkeit hatte“ oder dass nicht im Sinne der Steuerzahler gehandelt wurde, sagte er. Überhaupt sei es nicht sinnvoll, von einer „Auswahl“ des Bestbieters zu sprechen, denn die Auswahl sei „ein systemisches Ergebnis“ gewesen, da der Höchstbieter automatisch den Zuschlag erhalten sollte.

Am Nachmittag wurde Michaelis, der auch Aufsichtsratschef der Telekom Austria war, von Richterin Hohenecker auch zu Geldflüssen der Telekom Austria an den ÖAAB befragt. Seiner Erinnerung nach hat er den damals frisch gekürten ÖAAB-Obmann Werner Amon in seiner Funktion als ÖIAG-Chef lediglich an die operativen Töchter, darunter die Telekom Austria, verwiesen, als Amon sich um Inserate in den Druckschriften des ÖAAB bemühte, sagte Michaelis.

Nachfragen des Staatsanwalts musste Michaelis über sich ergehen lassen, weil er in den letzten Tagen mit dem Zeugen Rainer Wieltsch gesprochen hatte. Mit dem ehemaligen ÖIAG-Vorstand und Vorsitzenden der Auswahlkommission sei er befreundet, begründete Michaelis das Gespräch. Außerdem habe er in einer Rauchpause mit dem erstangeklagten Karl-Heinz Grasser einige Worte gewechselt. Dabei habe sich Grasser über die unzumutbar lange Verfahrensdauer beschwert.