Französischer Verfassungsrat kassiert Teil von Anti-Randalier-Gesetz
Paris (APA/dpa) - Der französische Verfassungsrat hat einen bedeutenden Teil des neuen Anti-Randalier-Gesetzes einkassiert, mit dem die Regi...
Paris (APA/dpa) - Der französische Verfassungsrat hat einen bedeutenden Teil des neuen Anti-Randalier-Gesetzes einkassiert, mit dem die Regierung auf die Gewalt bei den „Gelbwesten“-Protesten reagiert hatte. Eine Bestimmung, die es Regierungsbeamten erlaubt, Menschen unter bestimmten Bedingungen von der Teilnahme an Demonstrationen auszuschließen, sei unzulässig.
Mit dem Anti-Randalierer-Gesetz wollte die französische Regierung die Ausschreitungen bei den Protesten der „Gelbwesten“ in den Griff bekommen.
Das Gericht ist der Auffassung, dass die Bestimmung das Recht auf kollektive Meinungsäußerung in einer Weise verletzt, die „nicht angemessen, notwendig und verhältnismäßig“ ist. Im Detail erlaubt der entsprechende Artikel des Gesetzes, für einen bestimmten Zeitraum Demonstrationsverbote gegen Menschen auszusprechen, die bei früheren Protesten für schwere Körperverletzungen und erheblichen Sachschäden verantwortlich gewesen sein sollen.
Angesichts des Protests von Bürgerrechtsgruppen hatte Präsident Emmanuel Macron das Gesetz an den Verfassungsrat verwiesen, bevor es in Kraft trat. Auch linke Politiker hatten den Rat alarmiert. Die Nationalversammlung hatte das Gesetz im März verabschiedet.
Der Verfassungsrat beurteilte den Rest des Gesetzes für verfassungskonform - einschließlich neuer harter Strafen für Menschen, die bei Protesten ohne berechtigten Grund ihr Gesicht bedeckten.
Bei den „Gelbwesten“-Protesten gegen die Reformpolitik Macrons war es in der Vergangenheit immer wieder zu heftigen Ausschreitungen gekommen. Zuletzt hatte die Regierung Demonstrationsverbote an bestimmten Orten verhängt, um die Gewalt einzudämmen.