Abgasmanipulaton: Deutschen Autobauern drohen Milliardenstrafen
Die EU-Wettbewerbshüter sind nach intensiven Untersuchungen sicher, dass die großen deutschen Autobauer illegale Absprachen zu Technologien der Abgasreinigung getroffen haben.
Brüssel – Die deutschen Autokonzerne BMW, Daimler und VW haben nach Erkenntnissen der EU-Wettbewerbshüter illegale Absprachen zu Technologien der Abgasreinigung getroffen. Dies teilte die EU-Kommission am Freitag in Brüssel auf Basis eines vorläufigen Ergebnisses der Ermittlungen mit. Die Unternehmen können nun zu den Vorwürfen noch Stellung nehmen. Ihnen droht eine Strafe in Milliardenhöhe.
Die EU-Kommission hatte 2017 Voruntersuchungen bei den Autobauern begonnen und war auch bei den Herstellern vorstellig geworden. Die formelle Untersuchung hatte sie 2018 eingeleitet.
Verstoß gegen EU-Kartellrecht
Im Einzelnen sollen sich die Autobauer bei der Einführung von SCR-Katalysatoren für Dieselmotoren und von Feinstaub-Partikelfiltern für Benzinmotoren (OPF) unerlaubterweise abgesprochen haben. Diese Absprachen seien bei Treffen der Automobilhersteller in den sogenannten 5er-Kreisen getroffen worden.
Die Unternehmen hätten den Innovationswettbewerb in Europa bei diesen beiden Abgasreinigungssystemen eingeschränkt und den Verbrauchern somit die Möglichkeit verwehrt, umweltfreundlichere Fahrzeuge zu kaufen - obwohl sie über die entsprechende Technologie verfügten, teilten die Wettbewerbshüter weiter mit. Sollte sich der Verdacht endgültig bestätigen, wäre es ein Verstoß gegen europäisches Kartellrecht - auch wenn es sich nicht um Preisabsprachen handle.
BMW dementiert, VW will prüfen
Daimler erwartet trotz Vorwürfen der EU-Kommission zu illegalen Absprachen bei Technologien zur Abgasreinigung keine Bußgeldzahlungen. „Daimler hat frühzeitig und umfassend mit der Europäischen Kommission als Kronzeuge kooperiert und erwartet in dieser Sache deshalb kein Bußgeld“, teilte der Autobauer am Freitag mit.
Volkswagen kündigte indessen die Prüfung der Beschwerde angekündigt. Erst nach Auswertung der Untersuchungsakte werde man sich äußern, teilte der Konzern am Freitag mit. Nach VW-Einschätzung erkennt die Kommission „grundsätzlich an, dass Kooperationen zwischen Herstellern zu technischen Fragen in der Automobilindustrie weltweit üblich sind“. Schon im vergangenen Jahr habe die Behörde festgestellt, dass es keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür gebe, die Gespräche als wettbewerbswidriges Verhalten einzustufen.
Anderer Meinung ist Konkurrent BMW. Der Autohersteller kritisierte stattdessen das Vorgehen der Kommission: „Die BMW Group sieht in diesem Verfahren den Versuch, die zulässige Abstimmung von Industriepositionen zu regulatorischen Rahmenbedingungen mit unerlaubten Kartellabsprachen gleichzusetzen“, hieß es in der Stellungnahme.
Laut BMW ging es bei den Gesprächen mit Daimler und VW im Kern um die Verbesserung von Technologien zur Abgasnachbehandlung. „Anders als Kartellabsprachen zielten diese Gespräche, die industrieweit bekannt waren und keine „Geheimabsprachen“ zum Gegenstand hatten, nicht auf die Schädigung von Kunden oder Lieferanten ab.“
Umweltvorschriften kein Teil der Untersuchung
Mögliche Verstöße gegen Umweltvorschriften seien nicht Teil des Verfahrens, hieß es weiter. Die Ermittlungen seien zudem unabhängig von laufenden Untersuchungen etwa von Staatsanwaltschaften zur Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen der Autohersteller.
Sowohl Daimler als auch Volkswagen hatten nach Bekanntwerden der Vorwürfe im vergangenen Jahr den Antrag auf Kronzeugenregelung gestellt. Der Kronzeuge in Kartellverfahren kann auf den größten Straferlass oder gar Straffreiheit hoffen. Im äußersten Fall können hingegen bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes fällig werden. (APA, dpa)