Euro-5-Diesel: Am Montag vertritt der VKI 741 Tiroler gegen VW
Am Landesgericht Innsbruck kommt es am Montag zur ersten Sammelklage gegen VW. Betrug am EA-189-Dieselmotor habe den Kunden Schaden zugefügt.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck — Dass bezüglich des Schadstoffausstoßes von Fahrzeugen offenbar eine ganze Branche — aufgrund unzulänglicher Normen und Kontrollen — tricksen konnte, ist hinlänglich bekannt. Auch, dass der Volkswagenkonzern dabei wohl von allen Herstellern am weitesten ging. So wurden von 2008 bis 2015 verbaute Dieselmotoren der Serie „EA 189" offenbar bewusst per Manipulationssoftware in Richtung einwandfreier Schadstoffgrenzwerte getrimmt. Zumindestens auf dem Prüfstand. Denn im Straßenbetrieb ließ die Software ungehemmten Schadstoffausstoß zu, um die Motorleistung zu erhöhen und den Verbrauch weiter zu minimieren. Die Käufer dieser Autos fühlen sich nun nicht nur getäuscht, sondern auch finanziell geschädigt. Etliche Klagen laufen gegen den Konzern.
Am Montag um 15.00 Uhr kommt es am Landesgericht nun erstmals zur Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Die Konsumentenschützer klagen für die Halter von 741 in Tirol übergebenen EA-189-Autos einen Schaden von insgesamt 4,144.689 Euro ein. Der Schaden liegt nach der Argumentation des VKI in einer Wertminderung der Fahrzeuge von mindestens 20 Prozent des Kaufpreises, zudem wird auch eine Haftung für Folgeschäden geltend gemacht. Zusätzlich erhob der VKI laut Landesgericht für insgesamt 677 Personen ein mit je 500 Euro bewertetes Feststellungsbegehren auf Haftung. Bei einem besonders teuren Modell wird ein Manipulationsschaden von über 15.000 Euro eingeklagt.
Für Klaus Jennewein, Sprecher der Landesgerichts, eine der größten Sammelklagen am Landesgericht der letzten Jahrzehnte.
In einer „ersten Tagsatzung" wird Zivilrichter Klemens Eppacher nun am Montag entscheiden, ob tatsächlich eine Zuständigkeit in Innsbruck vorliegt — und dabei wohl auch europarechtliche Fragen einfließen lassen. Sollte die Zuständigkeit eines Tiroler Gerichts bejaht werden — der VW-Konzern sieht diese bislang nur in Deutschland gegeben — wird Richter Eppacher laut LG-Vizepräsident Jennewein erst mit den Verfahrensparteien ein umfangreiches Prozessprogramm erstellen. Zu Zeugenaussagen oder weitergehenden inhaltlichen Klarstellungen wird es so morgen noch nicht kommen.
Zur Zuständigkeit für VW-Klagen gibt es derzeit in Österreich divergierende Entscheidungen. Allein der VKI führt für 10.000 Personen 16 Klagen. So erklärte sich das LG Leoben beispielsweise für zuständig, Wels und Korneuburg nicht — und das LG Klagenfurt lässt die strittige Frage vom Europäischen Gerichtshof klären.