BP-Wahl 2016: Richterin 2 - Für FP-Anwalt unrichtige Rechtsauffassung
Wien (APA) - FP-Anwalt Dieter Böhmdorfer hat Richterin Margit Schaller in der nur rund eine Stunde dauernden Verhandlung eine „unrichtige Re...
Wien (APA) - FP-Anwalt Dieter Böhmdorfer hat Richterin Margit Schaller in der nur rund eine Stunde dauernden Verhandlung eine „unrichtige Rechtsauffassung“ vorgeworfen. „Es wäre grotesk, anzunehmen, dass diese Kosten nicht ersetzt werden, wenn diese Kosten durch mehrere Verschiebungen frustriert werden und zur Aushöhlung des Vermögens eines Kandidaten oder einer ihn unterstützenden Gruppe führen“, fand er.
Als Niederlage wollte Böhmdorfer die Verhandlung im Anschluss nicht bezeichnen: „Das ist der Beginn eines wahrscheinlich sehr erfolgreichen Prozesses für uns“, meinte er.
Die Richterin verwies darauf, dass es zur Frage, ob der Schutzzweck der Wahlvorschriften solch einen Vermögensschaden umfasst, noch keine Rechtsprechung gebe. Diese Frage gelte es zu klären, möglicherweise durch alle Instanzen. „Da diese Frage eine reine Rechtsfrage ist, kann man das ohne aufwendiges Rechtsverfahren vorerst einmal klären“, sagte sie. Ihrer Ansicht nach besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Martin Windisch von der Finanzprokuratur, der die Republik Österreich vertrat, war ebenfalls der Überzeugung, dass der Schutzzweck der Wahlvorschriften darin liege, die freie Willensäußerung des Wählers zu schützen. Es gehe nicht darum gehe, „finanzielle Interessen von Unterstützern der Wahlteilnehmern zu schützen“.
Kritik an der Klage der FPÖ übte NEOS-Generalsekretär Nick Donig. Dieser Vorgang sei zwar vielleicht rechtlich gedeckt, jedoch nicht redlich, befand Donig in einer Aussendung am Freitag. „Erst schamlos, die Wahlkampfkostenbeschränkung bei der Nationalratswahl um 3,7 Millionen Euro zu überschreiten, um dann zu versuchen, sich fast die gleiche Summe von der Republik zu holen, ist ein allzu leicht durchschaubares Vorgehen, um die Parteifinanzen zu sanieren“, meinte er.
Die FPÖ hat insgesamt acht Mio. Euro in den gescheiterten Wahlkampf ihres Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer investiert. 3,4 Mio. Euro davon fordern die Bundespartei und die neun Landesparteien von der Republik zurück. Die Summe setzt sich jeweils etwa zur Hälfte aus Wahlkampfkosten für die aufgehobene Stichwahl im Mai und für die verschobene Wiederholung zusammen. Wahlsieger Alexander Van der Bellen hat auf eine Schadenersatzklage gegen die Republik verzichtet.
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