EU-Wahl: Entscheidung über Ergebnisveröffentlichung am Mittwoch

Wien (APA) - Die Bundeswahlbehörde entscheidet kommenden Mittwoch (10. April), ab welchem Zeitpunkt österreichische Teilergebnisse der EU am...

Wien (APA) - Die Bundeswahlbehörde entscheidet kommenden Mittwoch (10. April), ab welchem Zeitpunkt österreichische Teilergebnisse der EU am 26. Mai veröffentlicht werden dürfen. Möglicherweise könnte die Veröffentlichung erst nach dem EU-weiten Wahlschluss - voraussichtlich um 23.00 Uhr - erfolgen.

In Österreich darf zwar - das ist in der Europawahlordnung festgelegt - kein Wahllokal länger als bis 17.00 Uhr offen haben. Aber in anderen Ländern ist die Stimmabgabe länger möglich. In Italien wird voraussichtlich wieder - wie schon 2014 - bis 23.00 Uhr gewählt.

Und im „Direktwahlakt“ der EU ist festgehalten: „Ein Mitgliedsstaat darf das ihn betreffende Wahlergebnis erst dann amtlich bekannt geben, wenn die Wahl in dem Mitgliedstaat, dessen Wähler innerhalb des in Absatz 1 genannten Zeitraums als Letzte wählen, abgeschlossen ist.“ Bisher wurden deshalb in Österreich nur Teilergebnisse - also von Gemeinden, Bezirken und Bundesländern - ab 17.00 Uhr von den Wahlbehörden veröffentlicht, sobald sie ausgezählt waren. Das offizielle vorläufige Endergebnis kam immer erst nach dem EU-weiten Wahlschluss.

Nach der Bundespräsidentenstichwahl im Mai stellte der - von der FPÖ angerufene - Verfassungsgerichtshof allerdings fest, dass es gegen den Grundsatz der Freiheit der Wahl verstößt, wenn die Behörde Teilergebnisse vor Wahlschluss an ausgewählte Empfänger weitergibt. Seither bekamen auch Medien und Meinungsforscher bei heimischen Wahlen in Österreich kein offizielles Teilergebnis mehr, ehe das letzte Wahllokal geschlossen hatte. Die Frage ist jetzt, ob dies sinngemäß auch auf die EU-Wahl anzuwenden ist.

„Die Bundeswahlbehörde widmet sich der Rechtsfrage grundsätzlich und wird, wie vor jeder Wahl, zuständigkeitshalber eine Entscheidung über die Modalitäten der Weitergabe der vorläufigen Ergebnisses der Wahl am Wahltag oder der Weitergabe von Teilergebnissen befinden“, sagte Robert Stein, der Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, der APA.