Deutsche Grüne kritisieren „GroKo“ in Debatte um NS-Opfergruppen

Berlin (APA/AFP) - Die deutschen Grünen haben den Parteien der großen Koalition („GroKo“) vorgeworfen, die Opfergruppen der von den Nazis al...

Berlin (APA/AFP) - Die deutschen Grünen haben den Parteien der großen Koalition („GroKo“) vorgeworfen, die Opfergruppen der von den Nazis als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ gebrandmarkten Menschen nicht anerkennen zu wollen. Damit schrieben Union und SPD letztlich „das Stigma“ der Opfergruppen fort, sagte der Grünen-Abgeordnete Erhard Grundl der Nachrichtenagentur AFP. „Das ist schwer auszuhalten.“

Nach mehr als einem Jahr intensiver Bemühungen, eine interfraktionelle Vereinbarung auf den Weg zu bringen, scheine „immer deutlicher zu werden, dass sich besonders die CDU/CSU aus finanziellen Gründen ziert, den Überlebenden eine angemessene Entschädigung für das ihnen angetane Unrecht zukommen zu lassen“, fügte Grundl hinzu. 74 Jahre nach der Befreiung der Konzentrationslager sei das „erbärmlich“.

Der Bundestag hatte am späten Donnerstagabend über entsprechende Anträge von Grünen und auch FDP debattiert. Die Oppositionsparteien wollen mit der Anerkennung der Opfergruppen auch eine Entschädigung Überlebender erreichen. Ihre Anträge wurden zur federführenden Beratung in den Kulturausschuss überwiesen. Dies biete der großen Koalition nochmals „die Gelegenheit, sich zu besinnen und ein gemeinsames Vorgehen möglich zu machen“, sagte Grundl.

Zwischen 1933 und 1945 wurden laut Antrag der Grünen mehrere zehntausende Menschen, die von der Kriminalpolizei, der Gestapo, Wohlfahrtsbehörden oder Gerichten zu „Asozialen“ oder „Berufsverbrechern“ erklärt wurden, in Konzentrationslagern interniert. Etwa 16.000 Menschen wurden zudem auf Weisung von Gerichten aus der „Sicherungsverwahrung“ direkt nach einer Haftstrafe oft in ein Konzentrationslager überstellt. Ab 1945 wurde eine bisher unbekannte Zahl „Sicherungsverwahrter“ zur Tötung durch Arbeit in KZs gebracht, wie es weiter heißt.

Neben mehrfach Vorbestraften wegen Betrugs oder Eigentumsdelikten gerieten demnach mit Fortschreiten des NS-Regimes auch zunehmend Menschen „mit Vorstrafen im Bagatellbereich“ ins Visier der Verfolgungsbehörden. Wie die Grünen weiter argumentieren, galt dies insbesondere für die als „asozial“ Bezeichneten: Jegliches, als „abweichend“ betrachtetes Verhalten konnte zur Einweisung in ein KZ führen, etwa „Arbeitsbummelei“, Streik, „Bettelei“, Obdachlosigkeit sowie vermeintliche oder tatsächliche Prostitution.