Osttiroler Kinderbetreuungszentrum musste Gewerbe anmelden
Das neue Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz verlangt regelmäßige Anwesenheit – stundenweise Betreuung nur über Umweg.
Von Christoph Blassnig
Lienz –Das Osttiroler Kinderbetreuungszentrum (OK-Zentrum) hat kürzlich seine 22. Generalversammlung abgehalten. Dabei hat die Geschäftsführerin Sabine Bodner mehrmals Auswirkungen des neuen Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes (TKKG) auf die Einrichtung betont. So schreibt das Gesetz nun zwingend Doppelbesetzungen mit pädagogischen Fachkräften bzw. Assistenzkräften in den Kindergruppen vor, gleichzeitig hat das Land seine Personalkostenförderungen deutlich gekürzt. Das OK-Zentrum wird für das laufende Jahr daher voraussichtlich kein ausgeglichenes Budget vorlegen können, befürchtete Bodner – die TT berichtete.
Im Paragraph fünf des Tiroler Gesetzes steht, dass Kinderbetreuungseinrichtungen, die Tagesbetreuung sowie die Kinderspielgruppen einen Bildungsauftrag zu erfüllen haben. Außerdem hätten ab Herbst des Vorjahres Kinder jeden Alters ausschließlich verbindliche Betreuuungsformen vorgefunden, mit einer Mindestanwesenheitspflicht von sechs Stunden pro Woche. „Seit seinem Bestehen bietet das OK-Zentrum aber ganztägig, ganzjährig und vor allem flexibel Kinderbetreuung an“, klagt die Geschäftsführerin. „Mit einem Schlag hätte man uns einfach gestrichen, was uns ausmacht, nämlich die stundenweise Betreuung nach elterlichem Bedarf.“ Erst nach Intervention durch Bürgermeisterin Elisabeth Blanik habe die zuständige Abteilung im Land klargestellt, dass die Verbindlichkeit für Kindergartenkinder und Schüler nicht zwingend vorgesehen gewesen sei. „Dabei war es das definitiv“, sagt Bodner. Das Land habe sich eben auf den Bildungsauftrag berufen, der bei weniger als sechs Stunden pro Woche nicht gegeben sei.
Um weiterhin eine vollkommen bedarfsgerechte und auch nur stundenweise Betreuungsform ohne Mindestanwesenheitspflicht anbieten zu können, hatte das OK-Zentrum inzwischen eigens das Gewerbe für flexible Kinderbetreuung angemeldet. Während eine Stunde in der verbindlichen Betreuung gefördert wird und daher nur 2,20 Euro kostet, müssen Eltern für die flexible Betreuung 3,30 Euro pro Stunde aufwenden. „Wir haben diesen Weg gewählt, um unserem Versorgungsauftrag gerecht werden zu können“, erklärt Bodner. Es müsse für Kindergartenkinder und Schüler doch vorausgesetzt werden können, dass der pädagogische Auftrag im Kindergarten und in der Schule erfüllt werde, habe auch Blanik klargemacht. „Die Nachmittagsbetreuung dagegen ermöglicht erst die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, sagt die Geschäftsführerin. „Über den Umweg des Gewerbes können wir im Haus Kolping in Lienz weiterhin eine stundenweise, unverbindliche Kinderbetreuung für Kinder von ein bis fünf Jahren anbieten.“ Die Betreuung dürfe allerdings laut Gesetz keinen erzieherischen Zweck haben und darf ausschließlich stundenweise erfolgen.
Der Bedarf an unverbindlicher und bedarfsgerechter Betreuung sei jedenfalls ungebrochen, berichtet die Einrichtungsleiterin. Nach wie vor würden sämtliche Leistungen des OK-Zentrums stundenweise abgerechnet. Wer aus einem verbindlichen Vertrag aussteigen möchte, kann dies monatlich tun und in einen unverbindlichen Vertrag wechseln. Der Platz wird nachbesetzt. „Das Leben mit Kindern bringt oft kurzfristige Änderungen mit sich“, weiß Bodner, selbst Mutter einer Tochter. „Bei einem Jobverlust kann man doch nicht die Aufrechterhaltung einer verbindlichen Kinderbetreuung verlangen.“ Die Verunsicherung vieler Eltern habe sich etwas gelegt, die Mehrkosten würden aber bleiben.