Stumm: Gemeinderatssitzung auf Band sorgt für Unmut
Die Interpretation von Mandataren über Tonaufzeichnungen bei öffentlichen Sitzungen in Stumm sorgt für Kopfschütteln.
Stumm –Es geht mitunter etwas kurios zu bei einigen Gemeinderatssitzungen. So auch in Stumm, wo eine ganz eigene Auffassung über das Mitschneiden von Sitzungen herrscht.
„Zuhörer Dr. Max Schneider wird vom Gemeinderat aufgefordert, sein laufendes Diktiergerät abzugeben und die Aufnahme sofort abzubrechen, ansonsten wird er aufgefordert, die Sitzung sofort zu verlassen.“ So steht es im Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 3. September 2018 in Stumm.
Besagter Max Schneider – ehemaliger Gemeinderat – erkundigte sich nach dem Vorfall in der Abteilung „Gemeinden“ der Tiroler Landesregierung, wie es mit dem Aufzeichnen von öffentlichen Gemeinderatssitzungen rechtlich aussehe. Gemäß Tiroler Gemeindeordnung darf jeder Aufzeichnungen zu den öffentlichen Gemeinderatssitzungen machen. „Diese Aufzeichnungen können handschriftlich oder auch mit einem Diktiergerät ohne Übertragungsmöglichkeit nach außen gemacht werden, sofern dadurch der Sitzungsablauf nicht gestört wird“, teilte Josef Hauser vom Amt der Tiroler Landesregierung schriftlich mit. Jede weitere Form von Aufzeichnungen (z. B. durch Smartphones) sei nur mit Zustimmung des Bürgermeisters zulässig. Demnach hatte Schneider, der ein digitales Diktiergerät hatte mitlaufen lassen, nichts Unrechtes gemacht.
Schneider verlangte, dass die Richtigstellung durch das Land in Verbindung mit seinem Namen in den Protokollen ergänzt werde. Er gab dazu in der jüngsten Sitzung schriftlich einen Formulierungsvorschlag ab. Das quittierte BM Brandner mit dem Satz: „Was ins Protokoll kommt, bestimme immer noch ich.“ Ein Satz, der Schneider empört. „Weil nur fragmentarisch im Protokoll alles steht, schneide ich die Sitzungen ja mit“, erklärt er auf TT-Anfrage. In der jüngsten Sitzung wurde die Auskunft des Landes dann von einem Gemeinderat so ausgelegt, dass der Text vom Besitzer des Diktiergerätes selbst ins Gerät zu sprechen sei. Der Bürgermeister schloss sich dieser Auffassung an.
„Ich werde nicht ein Gerät auflegen, in das ich dann selbst die Wortmeldungen einspreche“, sagt Schneider fassungslos. Er konnte kaum glauben, dass das ernst gemeint war. „Eine solche Interpretation ist an Skurrilität wohl nicht zu überbieten“, sagte er fassungslos und informierte erneut die Gemeindeabteilung.
Dort sieht man das offenbar genauso: „Dass Aufnahmen mit einem Diktiergerät nur durch ein Besprechen des Diktiergerätes erlaubt sind, wäre geradezu widersinnig, zumal dadurch zwangsläufig der Sitzungsablauf gestört würde.“ (ad)