Rumäniens Oberstes Gericht ruft EuGH an

Bukarest/Luxemburg (APA) - Rumäniens Oberstes Gericht (OG) sieht sich genötigt, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen, um zu eruiere...

Bukarest/Luxemburg (APA) - Rumäniens Oberstes Gericht (OG) sieht sich genötigt, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen, um zu eruieren, welchem Recht es in Fällen von Fördermittelbetrug und sonstigen Verstößen gegen die finanziellen Interessen der EU den Vorrang zu geben hat. Entweder dem EU-Recht oder dem nationalen Recht, einschließlich Urteile des rumänischen Verfassungsgerichts.

Hintergrund des Vorabentscheidungsersuchens der rumänischen Höchstinstanz ist eine Nichtigkeitsklage der früheren liberaldemokratischen Entwicklungsministerin des Landes, Elena Udrea, die letzten Sommer wegen Fördermittelbetrugs von einem Strafsenat des OG rechtskräftig zu sechs Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden war und sich noch vor dem Urteilsspruch nach Costa Rica abgesetzt hatte. Im Spätherbst hatte anschließend das den regierenden Postsozialisten (PSD) nahestehende Verfassungsgericht einer Organstreitklage der Regierung stattgegeben und befunden, dass sämtliche Strafsenate des OG in den letzten vier Jahren nicht rechtmäßig zusammengesetzt gewesen und entsprechend außerordentliche Rechtsmittel gegen alle in diesem Zeitraum gefällten rechtskräftigen Urteile zulässig seien. Das hochumstrittene Urteil des rumänischen Verfassungsgerichts nahmen Udreas Verteidiger prompt zum Anlass, um außerordentliche Rechtsmittel gegen die Verurteilung der als hochkorrupt geltenden früheren Politikerin einzulegen.

In diesem Kontext beschloss Rumäniens Oberster Gerichtshof nun am Montagabend, Udreas Verfahren vorläufig auszusetzen und den Europäischen Gerichtshof um eine Vorabentscheidung in der Angelegenheit des Rechtsvorrangs in Fällen von Verstößen gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union zu ersuchen. Bei der rumänischen Höchstinstanz sind ausschließlich Verfahren gegen hohe Beamte, Amts- und Würdenträger anhängig, davon sind mehr als 80 Prozent Korruptionsverfahren.

Rumänien, das derzeit den EU-Ratsvorsitz bis Ende Juni innehat, ist zuletzt immer stärker wegen Problemen mit der Rechtsstaatlichkeit ins Schussfeld der Kritik nicht nur der Brüsseler Kommission, sondern auch von EU-Parlament und Mitgliedsstaaten gekommen. Mehrmals wurde Rumänien und die Regierung der sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Viorica Dancila aufgefordert, auf ihrem Weg umzukehren. Zuletzt hatte EU-Justizkommissarin Vera Jourova im EU-Parlament erklärt, es gebe das Risiko weiterer Rückschritte bei der Unabhängigkeit der Justiz und der Bkeämpfung der Korruption, doch sei es noch nicht zu spät. Allerdings drohte sie mit entschiedenen Maßnahmen, wenn Rumänien der Aufforderung nicht nachkommt.

~ WEB http://curia.europa.eu/ ~ APA214 2019-04-23/12:27

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