Gerichtssplitter

28-jähriger Tiroler Kinderporno-Sammler zu bedingter Haft verurteilt

(Symbolfoto)
© dpa-Zentralbild

Pädophiler muss zu acht Monaten bedingter Haft Geldstrafe und IT-Gutachter bezahlen.

Prozesse rund um den Konsum und die Verbreitung von Kinderpornografie sind am Landesgericht leider nichts Besonderes mehr. Meist bestimmt die Einsicht der Angeklagten die Höhe der Strafen. Schon zuvor waren die Verdächtigen jedoch mit Hausdurchsuchungen und der Beschlagnahme inkriminierter Computer konfrontiert. Im September war den Fahndern in Gestalt eines 28-jährigen Tirolers wieder ein besonders dicker Fisch der Pädophilen-Szene ins Netz gegangen. Nach Untersuchung aller Datenträger und Speicherclouds hatten IT-Gutachter nicht weniger als 10.270 Bilder und 302 Videos mit kinderpornografischem Inhalt ausgewertet.

Vor Ostern trat der wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger Angeklagte am Landesgericht vor Strafrichter Norbert Hofer: „Ich erspare Ihnen, diese Bilder nochmals anzusehen. Aber da sind schon ganz viele der Abgebildeten deutlich unter 14 Jahre alt. Seit 2015 haben Sie so etwas bezogen, hochgeladen und weiterversandt!" Richter Hofer, der im Rahmen seiner Spezialzuständigkeiten mit allen Facetten dieses Bereichs konfrontiert ist, gestand jedoch auch zu: „Zumindest gibt es keinen Hinweis, dass Sie gezielt nach ganz kleinen Kindern gesucht hätten."

Der voll im Berufsleben stehende 28-Jährige bekannte sich gleich umfassend schuldig — und entkam wohl so unbedingter Haft. „Er ist auf einem guten Weg und in Psychotherapie, nachdem er sein Problem erkannt hat", plädierte die Verteidigung auf eine umsichtige Bestrafung. Richter Hofer verhängte darauf acht Monate Haft — bedingt. Dazu kamen aber unbedingte 2400 Euro Geldstrafe, 300 Euro Gerichtsgebühren und die Kosten des IT-Gutachters über 9794 Euro. Die verwendeten EDV-Geräte wurden dazu eingezogen. Ein abschließender Rat des Gerichts: „Sehen Sie zu, dass Ihre Cloud-Zugänge gesperrt werden. Sollten Sie hier nochmals zugreifen, geht es für Sie direkt ins Gefängnis!"

Haft wegen versuchter Brandstiftung

20 Monate Haft, sechs Monate davon unbedingt, fasste gestern ein Innsbrucker wegen versuchter Brandstiftung und Sachbeschädigung aus. Der 41-Jährige hatte im Jänner unter Einfluss paranoider Vorstellungen versucht, die Wohnung seines ihm verhassten Vermieters anzuzünden. Da der Frühpensionist dazu jedoch einen am Herd befindlichen Topf mit Nüssen, Papier und Holz verwendet hatte, blieb es beim Versuch. Zur selben Zeit hatte er den Hausgang mit dem Wort „Judas" beschmiert. Da er Tage zuvor seinen Wohnungsschlüssel nicht gefunden hatte, trat er zudem kurzerhand die Türe auf. (fell)