Streit um Istanbul-Wahl - Beschluss in zentraler Frage pro Opposition

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~ --------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA331 vom 23.04.2019 wurde der letzte Absatz infolge einer Korrektur der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ausgetauscht. Damit soll klargestellt werden, dass nicht 40.000 Wahlhelfer, sondern 40.000 Wähler überprüft werden. --------------------------------------------------------------------- ~ Istanbul (APA/dpa) - Im Streit um das Ergebnis der Kommunalwahl in der Millionenmetropole Istanbul hat die türkische Wahlbehörde YSK gegen einen zentralen Einwand der islamisch-konservativen Regierungspartei von Präsident Recep Tayyip Erdogan entschieden. Die AKP argumentierte, dass Menschen, die während des Ausnahmezustands nach dem Putschversuch von 2016 ihres Amtes enthoben wurden, nicht hätten wählen dürfen.

Hätte die Wahlkommission der Beschwerde entsprochen, hätte sich das Ergebnis womöglich zugunsten der AKP verändert. Bei der Kommunalwahl vor rund drei Wochen hat die AKP den wichtigsten Bürgermeisterposten des Landes knapp an den Kandidaten der oppositionellen Mitte-Links-Partei CHP, Ekrem Imamoglu, verloren. Die AKP legte daraufhin eine Serie von Beschwerden ein. Nach mehreren erneuten Auszählungen lag der CHP-Kandidat zuletzt rund 14.000 Stimmen vor dem AKP-Kandidaten.

Die AKP legte dann laut der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu am Samstag eine Liste von 14.712 nach dem Putschversuch entlassenen öffentlichen Bediensteten vor und verlangte, ihre Stimmen für ungültig zu erklären. Im zähen Beschwerdeprozess wird die Entscheidung zur wichtigsten Frage allerdings weiterhin gespannt erwartet: Die AKP hatte auch eine Wiederholung der gesamten Wahl in Istanbul verlangt.

Die Wahlbehörde entsprach Anadolu zufolge einer anderen Forderung der AKP. Dabei geht es um die Überprüfung der Ernennung von Helfern an den Wahlurnen. Es werde geklärt, ob diese widerrechtlich keine öffentlichen Bediensteten gewesen seien. Außerdem sollen demnach rund 40.000 Wähler überprüft werden. Die AKP habe argumentiert, dass unter anderem Stimmen von Menschen aufgetaucht seien, die bereits tot oder geistig behindert seien.