Innsbruck

Innsbrucker Wahlhürde mit Folgen für Tirols Gemeinden

In Innsbruck scheint 2019 vieles möglich zu sein – sogar die Einführung einer 4-Prozent-Hürde und die Auflösung der Stadtteilausschüsse.
© Foto Rudy De Moor / Tiroler Tage

Der Einführung einer Vier-Prozent-Hürde in Innsbruck wollen ÖVP und Gemeindeverband nicht vorschnell zustimmen. Landes-Grüne zurückhaltend.

Von Manfred Mitterwachauer

Innsbruck –Sie wollen es durchziehen. Die Kritiker bleiben ungehört. Noch vor der entscheidenden Sitzung des gestrigen Rechtsausschusses in Innsbruck ließ die Viererkoalition und mit ihr die oppositionelle FPÖ im Schlepptau verlauten, dass die Stadtrechts- und Wahlordnungsnovelle wie angekündigt dem Gemeinderat heute zur Abstimmung vorgelegt wird. Wie berichtet, sind die Einführung einer Vier-Prozent-Hürde für den Einzug in den Gemeinderat sowie auch die Abschaffung der – historisch gewachsenen – Stadtteilausschüsse Igls und Vill geplant. Zudem wird das Instrument der Petition adaptiert und – aus Sicht der fünf größten Fraktionen – bürgerfreundlicher gemacht. Im Gegenzug wird die Einleitung einer Bürgerinitiative um ein Vielfaches erschwert.

Zusammen verfügen Grüne, FI, ÖVP, SPÖ und FPÖ im Gemeinderat über die für diese Änderungen notwendige Zweidrittelmehrheit. Doch das ist nur der erste Schritt. Den zweiten muss das Land setzen. Und die Stadtrechtsnovelle im Landtag mit einfacher Mehrheit absegnen. Geht dem Land dabei etwas gegen den Strich, kann es Abänderungen vornehmen. So wie 2016 beim Listenkoppeln. Das wollte die damalige Gemeinderatsmehrheit abschaffen. Das Land nicht. Weil es damit eine Ungleichbehandlung zu allen übrigen Gemeinden ortete. Die Folg­e: Die Stadt zog den Entwurf kurzerhand wieder zurück.

Dieses Mal könnte Innsbruck Ähnliches blühen. Denn so ohne Weiteres dürfte die schwarz-grüne Landesregierung zumindest die angedachte Vier-Prozent-Hürde nicht durchwinken.

Noch läge zwar außer einigen Medienmeldungen nichts Konkretes am Tisch, dennoch hält ÖVP-Klubobmann Jakob Wolf fest, dass man sich die Folgewirkungen auf die übrigen 278 Gemeinden und die Gemeindewahlordnung schon werde anschauen müssen. Zudem müsse der Gemeindeverband eingebunden sein. Dessen Präsident Ernst Schöpf sagt, die Einführung einer solchen Sperrklausel könne nicht nur für die Landeshauptstadt getrennt betrachtet werden – das hätte natürlich auch Konsequenzen für die Tiroler Gemeindewahlordnung: „Da müssen wir dann schon schärfer hinschauen.“ Denn: Bei kleineren Gemeinden seien derzeit die indirekten prozentuellen Mandatshürden (durch das nötige Erreichen der Wahlzahl) ungleich höher als die direkte Hürde, die Innsbruck jetzt einziehen will, um die Zersplitterung des Gemeinderats hintanzuhalten. Darüber sei zu diskutieren, so Schöpf.

Im Landtagsklub der Grünen sollen nicht alle mit den Stadt-Vorschlägen eine Freude haben. Der Wunsch, den Beschluss zu verschieben, lehnten BM Willi und Co. aber ab. Grünen-Klubobmann Geb­i Mair sieht vorerst keinen Zeitdruck für das Land. Man warte auf den Entwurf der Stadt. Dieser werde dann aber sorgfältig zu prüfen sein, kündigt Mair an.

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