RA Mag. Martin Fuith

Fallstrick Vermietung von Bed and Breakfast

Die Zimmer über eine Plattform anbieten und alles ist geritzt? - So simpel ist Privatvermieten nicht.
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Die Vermietung über Plattformen bedarf wegen der rechtlichen Konsequenzen einer umfassenden rechtlichen Beratung, betont der Innsbrucker Rechtsanwalt Martin Fuith.

Die Vermietung von Wohnungen oder Zimmern über Plattformen ist doch eine einfache Angelegenheit?

Fuith: Es müssen die gesetzlichen Regeln eingehalten werden, neben privatrechtlichen Bestimmungen auch wesentliche verwaltungsrechtliche Bestimmungen.

Braucht man für das Vermieten über derartige Plattformen als Vermieter irgendwelche Berechtigungen?

Fuith: Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat entschieden, dass im konkreten Fall durch den Vermieter das Gastgewerbe ausgeübt wird. Dies wurde auch damit begründet, dass eine umfassende Verwaltungstätigkeit entfaltet wird — auch wenn diese durch die Plattform für den Vermieter erbracht wird.

Ist diese Berechtigung schwierig zu erlangen?

Fuith: Wenn nicht mehr als zehn Betten bereitgestellt werden, ist kein Befähigungsnachweis erforderlich, aber dennoch eine Gewerbeanmeldung.

Gibt es noch weitere rechtliche Folgen?

Fuith: Auch wenn das Gastgewerbe als freies Gewerbe ausgeübt wird, stellt sich die Frage, ob eine Betriebs­anlagengenehmigung notwendig ist.

Falls sie erforderlich ist: Was würde geschehen, wenn man jetzt ohne eine solche Betriebsanlagengenehmigung vermietet?

Fuith: Davon muss dringend abgeraten werden. Abgesehen davon, dass der Betrieb geschlossen wird, folgen Geldstrafen und Ungemach wegen fehlender Versicherung, wenn es brennt oder ein Gast einen Unfall hat.

In meinem Haus kann ich aber, wenn ich eine solche Gewerbeberechtigung und Betriebsanlagengenehmigung habe, problemlos über Plattformen vermieten?

Fuith: Bei der Widmung als Wohngebiet darf eine Beherbergung von Gästen, die der Gewerbeordnung unterliegt, nicht erfolgen. Zusammenfassend wird daher empfohlen, bei Vermietungen über Plattformen vor dem Anbieten anwaltlichen Rat einzuholen. Gewerbeberechtigung, Betriebsanlagengenehmigung und Haftungsfragen sind von existentieller Bedeutung für den Vermieter.