RA Martin Rungaldier

Risiken bei Kaufverträgen vermeiden

Wenn eine Immobilie den Besitzer wechselt, ist meist viel Geld im Spiel. Da sollte man beim Kaufvertrag kein Risiko eingehen.
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Immer wieder versuchen Käufer wie Verkäufer von Eigentumswohnungen und Liegenschaften, am falschen Ort zu sparen: Sie verfassen selbst Vorverträge oder Kaufverträge.

Selten haben Vertragsparteien die nötigen Kenntnisse dieser komplizierten Rechtsmaterie. Ein Blick ins Grundbuch erschließt dem Laien selten die verschachtelten Rechte und Pflichten, die sich daraus ergebenden Konsequenzen, die es bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen gilt. Nicht selten kommt es vor, dass simple Vertragsmuster herangezogen werden — aus dem Internet, manchmal aus deutschen Quellen. Daraus können teure, ja fatale Folgen entstehen.

Beachten Sie: Bereits im Vorvertrag müssen alle wesentlichen Vertragspunkte klar geregelt sein. Sich mit Standardverträgen zu begnügen, reicht nicht! Ihr Rechtsanwalt prüft, ob der Verkäufer tatsächlich der Eigentümer ist, ob Hypotheken/Geldlasten, Wege- oder sonstige Rechte vorliegen, welche Rechte und Pflichten neben dem Kaufpreis geregelt werden müssen. Ihr Rechtsanwalt übernimmt die Selbstberechnung der Steuern, Abgaben und Gebühren, die Treuhandschaft, den Grundverkehr sowie die grundbücherliche Durchführung des Kaufvertrages.

Ein besonders wichtiger Punkt ist die Abwicklung des Kaufvertrages über eine Treuhandschaft: Dabei wird der Kaufpreis über ein eigens dafür eingerichtetes Treuhandkonto überwiesen, damit der Verkäufer sicher sein Geld erhält und der Käufer tatsächlich grundbücherlicher Eigentümer wird.

Diese Treuhandschaft wird beim Treuhandbuch der Tiroler Rechtsanwaltskammer registriert und ist entsprechend versichert. Erst, wenn der Kaufpreis auf dem Treuhandkonto eingelangt ist, wird eine Lastenfreistellung durchgeführt und das Grundbuchsgesuch eingebracht. Der (Rest-)Kaufpreis wird erst dann an den Verkäufer überwiesen, wenn das Eigentumsrecht für den Käufer im Grundbuch eingetragen ist.