Negativzinsen - Gericht: OGH-Urteil gilt auch für Gemeinden
Wien/Steyr (APA) - Nicht nur private Kreditnehmer, auch Städte und Gemeinden haben womöglich Anspruch auf Rückzahlung zu viel bezahlter Zins...
Wien/Steyr (APA) - Nicht nur private Kreditnehmer, auch Städte und Gemeinden haben womöglich Anspruch auf Rückzahlung zu viel bezahlter Zinsen, die sich in Folge eines negativen Referenzzinssatzes ergeben. Die einseitige Festsetzung der Kreditmarge durch die Bank als Mindestzinssatz sei unzulässig, entschied das Landesgericht Steyr in einem Musterprozess des Städtebundes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach mehreren Urteilen des Obersten Gerichtshofs (OGH) haben zahlreiche österreichische Banken, die Negativzinsen nicht an ihre Kreditnehmer weitergegeben haben, die zu viel verrechneten Zinsen mittlerweile zurückgezahlt - aber eben nur an Privatkunden.
Nun stellte das Gericht im oberösterreichischen Steyr fest, dass es um Fragen der vertraglichen Vereinbarung und deren Auslegung gehe, wie dies auch schon in den OGH-Urteilen zu Verbrauchergeschäften ausgeführt wurde. Das Argument, die bisherige OGH-Judikatur zu dieser Frage sei nur auf Verbraucher anwendbar, wurde vom Gericht zurückgewiesen, teilte der Städtebund am Donnerstag zu dem kürzlich ergangenen Urteil mit.
„Gegen die Anwendbarkeit der Rechtsprechung zu 4 Ob 60/17b spricht auch nicht, dass es sich im Gegensatz zur dortigen Konstellation vorliegend beim Kläger um keinen Konsumenten handelt. In der zitierten Entscheidung wurde nur hilfsweise auf das KSchG verwiesen, als Hauptargument diente die dahingehend eindeutige Vereinbarung. Da diese auch gegenständlich gegeben ist, findet die Rechtsprechung gleichermaßen beim vorliegenden unternehmensbezogenen Geschäft Anwendung“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Konkret betrifft der vom Städtebund finanzierte Musterprozess die Stadt Steyr und ihren Kredit bei der KA Finanz AG, die staatliche Abbaufirma des einstigen Gemeindefinanzierers Kommunalkredit. Das Thema Negativzinsen beschäftigt aber viele Gemeinden und Städte in ganz Österreich. Für die Kommunen ist es auch deshalb heikel, weil Verjährenlassen einzelner Zinsforderungen den Tatbestand der Untreue durch Unterlassen erfüllen könnte.
Der Prozess aus Steyr jedenfalls wird am Oberlandesgericht Linz in die Verlängerung gehen. Rechtsanwalt Stefan Eder von der Kanzlei Benn-Ibler, die den Städtebund und die Stadt Steyr vertritt, kündigte Berufung an, weil in diesem Fall nicht nur der Referenzzinssatz, sondern auch der tatsächliche Zinssatz negativ geworden sei. In diesem Punkt der Darlehensgeberzinsen wies das Landesgericht Steyr die Klage ab, mit der Begründung, dass es sich um keine atypische Zinsgleitklausel handelt. Hier erwartet sich Eder Klärung im Berufungsverfahren, wie er zur APA sagte.
So wie bei Gemeinden und Städten ist die Sache auch bei Firmen noch nicht ausjudiziert. Mitte 2018 hatte eine Richterin am Handelsgericht in Wien erstinstanzlich geurteilt, dass Zinsuntergrenzen ohne gleichzeitige Zinsobergrenzen auch bei Krediten von Unternehmen „gröblich benachteiligend“ und somit nichtig seien. In dem Fall ging es um ein Darlehen von der Volksbank Wien für ein Immobilienprojekt.