Oberndorfer Druckerei - Gewerkschaft hofft auf Investoren
Göming/Amsterdam (APA) - Die Kreditschutzverbände KSV1870 und AKV haben nach dem Konkursantrag über die Oberndorfer Druckerei die Höhe der a...
Göming/Amsterdam (APA) - Die Kreditschutzverbände KSV1870 und AKV haben nach dem Konkursantrag über die Oberndorfer Druckerei die Höhe der aktuell fälligen Verbindlichkeiten laut Insolvenzantrag mit rund 12,3 Mio. Euro angegeben. Mit Rückstellungen und anderen Bilanzforderungen dürfte diese Summe aber noch anwachsen. Der vorläufige Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 weise etwa Passiva in der Höhe von 17 Mio. Euro aus.
Von der Insolvenz sind je nach Angaben bis zu 300 Gläubiger betroffen. Ob eine Weiterführung des Unternehmens angestrebt werde, sei dem Insolvenzantrag nicht zu entnehmen, teilte etwa der AKV mit. Am Firmenkonto hätten sich zum Zeitpunkt der Anmeldung des Konkurses rund 77.000 Euro befunden.
Wie die Kreditschutzverbände mitteilten, habe der erst jüngst neu bestellte Geschäftsführer des Unternehmens nach Durchsicht der Unterlagen als Ursache für die Insolvenz etwa Überkapazitäten quer durch ganz Europa und gestiegene Rohstoffpreise ausgemacht. Hinzu seien erschwerte Zahlungsbedingungen seitens der Papierlieferanten gekommen.
„Leider hat das Unternehmen nun tatsächlich Insolvenz angemeldet“, sagte Gerald Forcher, Geschäftsführer der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) Salzburg, am Donnerstag in einer ersten Reaktion zur der APA. „Wir werden nun gemeinsam mit der Arbeiterkammer mit den Beschäftigen in Kontakt treten und alle offenen Gehalts- und Entgeltsansprüche aufnehmen.“ Forcher geht davon aus, dass die Ansprüche der 160 Mitarbeiter vom Insolvenz-Entgeltfonds abgesichert sind.
Zudem werde die Gewerkschaft alles daran setzen, Investoren oder Interessenten für den Betrieb zu finden. „Die Betriebsräte sagen, dass die wirtschaftliche Situation nicht ganz so schlecht ist. Die Auftragsbücher sind offenbar gut gefüllt. Das nährt die Hoffnung, dass der Standort übernommen werden kann.“ Im schlimmsten Fall - der Schließung des Betriebes - müsse man eine Arbeitsstiftung für die betroffenen Mitarbeiter einrichten, um das Aus so sozial wie möglich zu gestalten und die Beschäftigten wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.