Rumäniens Staatschef schwört Bürger auf Referendum über Justiz ein
Bukarest (APA) - Rumäniens Staatspräsident Klaus Johannis hat das bereits angekündigte Referendum über die Justiz am Donnerstag nun offiziel...
Bukarest (APA) - Rumäniens Staatspräsident Klaus Johannis hat das bereits angekündigte Referendum über die Justiz am Donnerstag nun offiziell, per Dekret, angesetzt; es steigt zeitgleich mit der am 26. Mai stattfindenden Europawahl.
In einer TV-Ansprache schwor Johannis am Abend die Bürger auf die Volksbefragung ein: Sie sei „heute wichtiger denn je“, da nach zweieinhalb Jahren „voller Missbräuche und Exzesse die Menschen endlich die Chance haben klarzustellen, was sie von der Regierungspartei PSD und ihren Dauerattacken auf die Justiz halten“. Die regierenden Postsozialisten würden „Gesetze erlassen, um unbehelligt stehlen zu können“, und offenbar „nichts und niemanden fürchten“. Es sei daher an der Zeit, dass sie „die Wahlzettel der Rumänen zu fürchten beginnen“, dieses Referendum gelte nämlich auch der Regierungspartei, sagte das rumänische Staatsoberhaupt.
Johannis hob hervor, dass die Menschen durch eine rege Wahlbeteiligung ein „wichtiges und doppeltes Signal senden können“ - sowohl bei der Europawahl als auch beim Referendum -, und forderte die Wähler auf, in puncto Volksbefragung den Boykott-Aufforderungen der PSD kein Gehör zu schenken. Selbst wenn das Referendum bloß konsultativ sei, stelle dessen Ergebnis nichtsdestotrotz ein „deutliches Mandat“ seitens des Souveräns dar, dem „sofort“ nachgekommen werden müsse, so der Staatschef.
Davor hatte Präsidentschaftssprecherin Madalina Dobrovolschi die beiden Fragen bekanntgegeben, die am 26. Mai auf den Referendums-Wahlzetteln stehen werden. Diese lauten:
• Sind Sie mit dem Verbot einer Amnestie oder Begnadigung in Fällen von Korruptionsdelikten einverstanden?
• Sind Sie mit dem Verbot von Eilverordnungen der Regierung im Bereich der Straftatbestände sowie mit einer Ausweitung des Rechts, Eilerlasse der Regierung beim Verfassungsgericht anzufechten, einverstanden?
Die zweite Referendumsfrage zielt auf eine Änderung des Rechtsrahmens betreffend Eilverordnungen der Regierung ab, da die Eilerlasse gegenwärtig ausschließlich vom Ombudsmann für Bürgerrechte beim Verfassungsgericht angefochten werden können - was de facto fast nie passiert.