„Symbol des Staates“ - Die Befugnisse des japanischen Kaisers
Wien (APA) - Die Rolle des Tenno heutzutage ist gleich in Kapitel 1 „Der Kaiser“ der japanischen Verfassung von 1946 festgelegt. Im Folgende...
Wien (APA) - Die Rolle des Tenno heutzutage ist gleich in Kapitel 1 „Der Kaiser“ der japanischen Verfassung von 1946 festgelegt. Im Folgenden Auszüge daraus:
„ Paragraf 1: Der Kaiser ist das Symbol des Staates und der Einheit des Volkes. Er erhält seine Position durch den Willen des Volkes, bei dem die souveräne Macht liegt.
Paragraf 2: Die Thronfolge erfolgt dynastisch und im Einklang mit dem vom Parlament (Unter- und Oberhaus, Anm.) beschlossenen Kaiserhaus-Gesetz.
Paragraf 2: Der Rat und die Zustimmung der Regierung sind erforderlich für alle Handlungen des Kaisers, die den Staat betreffen, und das Kabinett zeichnet dafür verantwortlich.
Paragraf 4: Der Kaiser (...) hat keine Befugnisse, die im Zusammenhang mit der Regierung stehen. (...)
Paragraf 6: Der Kaiser ernennt den vom Parlament designierten Premierminister (Regierungschef, Anm.). Der Kaiser ernennt den vom Parlament designierten Vorsitzenden des Obersten Gerichts.
Paragraf 7: Mit dem Rat und der Zustimmung des Kabinetts erfüllt der Kaiser im Namen des Volkes die folgenden, den Staat betreffenden Aufgaben:
- Öffentliche Bekanntmachung von Verfassungsänderungen, Gesetzen, Regierungsverordnungen und Staatsverträgen
- Einberufung des Parlaments
- Auflösung des Unterhauses
- Ausrufung allgemeiner Wahlen der Parlamentsabgeordneten
- Bescheinigung der Bestellung und Entlassung von Ministern sowie anderer Amtsträger laut Gesetz und der Beglaubigungsschreibern von Botschaftern (...)
- Bescheinigung von Generalamnestien und Sonderbegnadigungen, Strafumwandlungen, Strafaufschüben und Rehabilitierungen
- Verleihung von Orden
(...)
- Empfang ausländischer Botschafter und Minister
- Ausübung zeremonieller Funktionen
(...)“