„Symbol des Staates“ - Die Befugnisse des japanischen Kaisers

Wien (APA) - Die Rolle des Tenno heutzutage ist gleich in Kapitel 1 „Der Kaiser“ der japanischen Verfassung von 1946 festgelegt. Im Folgende...

Wien (APA) - Die Rolle des Tenno heutzutage ist gleich in Kapitel 1 „Der Kaiser“ der japanischen Verfassung von 1946 festgelegt. Im Folgenden Auszüge daraus:

„ Paragraf 1: Der Kaiser ist das Symbol des Staates und der Einheit des Volkes. Er erhält seine Position durch den Willen des Volkes, bei dem die souveräne Macht liegt.

Paragraf 2: Die Thronfolge erfolgt dynastisch und im Einklang mit dem vom Parlament (Unter- und Oberhaus, Anm.) beschlossenen Kaiserhaus-Gesetz.

Paragraf 2: Der Rat und die Zustimmung der Regierung sind erforderlich für alle Handlungen des Kaisers, die den Staat betreffen, und das Kabinett zeichnet dafür verantwortlich.

Paragraf 4: Der Kaiser (...) hat keine Befugnisse, die im Zusammenhang mit der Regierung stehen. (...)

Paragraf 6: Der Kaiser ernennt den vom Parlament designierten Premierminister (Regierungschef, Anm.). Der Kaiser ernennt den vom Parlament designierten Vorsitzenden des Obersten Gerichts.

Paragraf 7: Mit dem Rat und der Zustimmung des Kabinetts erfüllt der Kaiser im Namen des Volkes die folgenden, den Staat betreffenden Aufgaben:

- Öffentliche Bekanntmachung von Verfassungsänderungen, Gesetzen, Regierungsverordnungen und Staatsverträgen

- Einberufung des Parlaments

- Auflösung des Unterhauses

- Ausrufung allgemeiner Wahlen der Parlamentsabgeordneten

- Bescheinigung der Bestellung und Entlassung von Ministern sowie anderer Amtsträger laut Gesetz und der Beglaubigungsschreibern von Botschaftern (...)

- Bescheinigung von Generalamnestien und Sonderbegnadigungen, Strafumwandlungen, Strafaufschüben und Rehabilitierungen

- Verleihung von Orden

(...)

- Empfang ausländischer Botschafter und Minister

- Ausübung zeremonieller Funktionen

(...)“