EVP-Spitzenkandidat Weber will Masterplan gegen den Krebs
Brüssel (APA) - Der EVP-Spitzenkandidat für die EU-Wahl, Manfred Weber, hat einen Masterplan gegen den Krebs versprochen, falls er zum nächs...
Brüssel (APA) - Der EVP-Spitzenkandidat für die EU-Wahl, Manfred Weber, hat einen Masterplan gegen den Krebs versprochen, falls er zum nächsten EU-Kommissionspräsidenten gewählt wird. 40 Prozent der Europäer würden im Laufe ihres Lebens mit einer Krebserkrankung konfrontiert, entweder selbst oder im engeren Umfeld, schrieb Weber am Freitag in seinen Plan.
Weber schlägt zehn Punkte vor: Er will ein europäisches, digitales Krebszentrum zur umfassenden Datenanalyse einrichten. So könnten Wissenslücken geschlossen und neue Methoden zur Big-Data-Analyse angewandt werden. Ein europäischer Internet-Thinktank soll Antworten für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Fortschritt und Sicherheit, etwa dem Schutz der Patientendaten, geben. Weber will anhand von Standards und Indikatoren außerdem sicherstellen, dass es in der Krebsbehandlung zwischen den EU-Ländern keine Qualitätsunterschiede gibt.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Prävention. Schätzungen zufolge könnten 40 Prozent der Krebserkrankungen verhindert werden, bevor sie auftreten, schreibt Weber. Screenings und Techniken zur Krebsfrüherkennung will er in allen EU-Staaten voranbringen. Mit den europäischen Universitäten will der EVP-Politiker das wissenschaftliche Potenzial besser nützen. Um Fachkräfte in der Krebsbehandlung zusammenzubringen, strebt Weber neue Exzellenznetzwerke und Partnerprogramme an. Über Plattformen will er auch Telemedizin und e-Health voll ausschöpfen.
Dabei will Weber verstärkt auf Technologie aus Europa setzen. „Mit einem Investitionsplan 4.0 muss jede Region Europas Zugang zu modernster und zugleich sicherer digitaler Infrastruktur, wie Supercomputern und Cloud-technologie erhalten.“ Für Krebspatienten will Weber während und nach der Behandlung zugleich die psychologische Unterstützung und das Informationsangebot verbessern.
Die EU-Kommission hat in der EU-Gesundheitspolitik allerdings nur eingeschränkte, vor allem koordinierende Kompetenzen. In der Sache müssen die EU-Staaten über die Initiativen entscheiden.