Hypo-Prozess „Hilltop“ und „Blok 67“: Freisprüche rechtskräftig
Klagenfurt/Wien (APA) - Am 1. Februar 2018 sind im Hypo-Prozess zu den Fällen „Hilltop“ und „Blok 67“ am Landesgericht Klagenfurt sechs Ange...
Klagenfurt/Wien (APA) - Am 1. Februar 2018 sind im Hypo-Prozess zu den Fällen „Hilltop“ und „Blok 67“ am Landesgericht Klagenfurt sechs Angeklagte vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Lisa Kuschinsky entschuldigte sich sogar für die Anklage. Diese erhob Nichtigkeitsbeschwerde, die nun vom Obersten Gerichtshof abgewiesen wurde. Die Freisprüche sind rechtskräftig.
Angeklagt waren insgesamt sechs Personen - die ehemaligen Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger, der Steuerberater Hermann Gabriel sowie drei kroatische Geschäftsleute. Der Schöffensenat stellte im Beweisverfahren fest, dass die Kreditvergabe in beiden Fällen wirtschaftlich vertretbar gewesen sei. Die Angeklagten hätten auch nicht ohne Befassung der übergeordneten Gremien gehandelt, was eine unmittelbare Täterschaft darstellen würde. Alle Beschlüsse seien einstimmig gefallen. Es gebe keine Anzeichen dafür, dass Kulterer oder Striedinger die übergeordneten Gremien getäuscht und so zur Bewilligung der Kredite veranlasst hätte.
Kuschinsky meinte damals es sei unerfindlich, warum die Angeklagten sich so viele Jahre als Beschuldigte verantworten mussten. Sie habe den Objektivitätsgrundsatz durch eine Anklagebehörde noch nie so verletzt gesehen wie in diesem Fall, wofür sie sich nur mit Bedauern und Unverständnis entschuldigen könne, sagte die Richterin. Staatsanwalt Andreas Höbl sah die Sache anders und legte Nichtigkeitsbeschwerde ein. Die Höchstrichter befanden nun, es habe im Ersturteil keinen Begründungsfehler gegeben und bestätigten die Freisprüche. Das gab der OGH am Freitag in einer Aussendung bekannt.
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