Bundesheerboot-Unfall: Diversion 2 - Mehrere Mildungsgründe
Bruck a.d. Leitha (APA) - Die Richterin hat ausgeführt, dass nach dem Pionierboot-Unfall eine diversionelle Vorgehensweise geboten sei. Bei ...
Bruck a.d. Leitha (APA) - Die Richterin hat ausgeführt, dass nach dem Pionierboot-Unfall eine diversionelle Vorgehensweise geboten sei. Bei einer Gesamtschau seien das Geständnis, der bisher ordentliche Lebenswandel und der Rettungseinsatz des Angeklagten „unter Gefährdung seines eigenen Lebens“ mildernd. Erschwerungsgrund gebe es keinen. Die Schadenersatzansprüche der Opfer seien Gegenstand eines Amtshaftungsverfahrens.
Ein allfälliges Versagen in der Rettungskette seien nicht Inhalt der Verhandlung, betonte die Richterin weiters. Das müsse von der Staatsanwaltschaft gesondert geprüft werden. Laut Friedrich Köhl von der Korneuburger Anklagebehörde wurde ein diesbezügliches Ermittlungsverfahren eingestellt. Die Frist für einen eventuellen Fortführungsantrag laufe noch, sagte der Staatsanwalt am Montag zur APA.
Der Sachverständige Hermann Steffan hatte zuvor von einer „Verkettung von unglücklichen Umständen“ gesprochen, die zum Unfall geführt hatte. Der Angeklagte hätte laut Gutachter fünf bis sechs Sekunden Zeit gehabt, um den Gashebel auf Null zurückzunehmen. Weil er das nicht machte, seien „mehrere hundert Liter pro Sekunde“ ins Boot eingetreten, was zum Kentern führte.
Man habe mehrmals versucht, das Manöver mit dem Boot nachzustellen, hielt der Sachverständige fest. Es habe am 1. September 2018 maximal 20 Zentimeter hohe Wellen gegeben. Ohne ein Steuermanöver komme es durch das Durchfahren der Welle zu einer leichten seitlichen Verdrehung des Bootes. Wenn man leicht nach links lenke, kippe der Bug rechts vorne so stark hinein, dass Wasser eintrete. Der Sachverständige sprach von einer „leichten Lenkkorrektur“ des Soldaten, er habe das Steuer aber nicht verrissen. Das Boot sei „sehr rasch“ gekentert - nach sieben bis neun Sekunden.
Der Angeklagte habe sicher keinen außergewöhnlich gravierenden Fehler gemacht, sagte der Sachverständige. Vorwerfen könne man den Beschuldigten die Tatsache, dass er nicht vom Gas gegangen sei.
Das Arbeitsboot ist laut dem Gutachter für 1.800 Kilogramm oder 14 Personen zugelassen. Die Beladung sei am Tag des Unfalls „nicht annähernd erreicht“ worden. Das Boot dürfte mit rund 40 km/h unterwegs gewesen sein, schätzte der Sachverständige. Für eine überhöhte Geschwindigkeit gebe es „überhaupt keinen Hinweis“. Die Ausbalancierung zwischen dem vorderen und dem hinteren Teil des Bootes sei ebenfalls kein Problem gewesen.