Ankerbrot-Tochter muss Kartellstrafe in Höhe von 210.000 Euro zahlen
Wien (APA) - Das Kartellgericht hat Mitte April eine Geldstrafe in Höhe von 210.000 Euro gegen die Wiener Ankerbrot-Tochter Anker Snack & Co...
Wien (APA) - Das Kartellgericht hat Mitte April eine Geldstrafe in Höhe von 210.000 Euro gegen die Wiener Ankerbrot-Tochter Anker Snack & Coffee Gastronomiebetriebs GmbH verhängt. Das Unternehmen stellte den Sachverhalt außer Streit, der Beschluss ist damit rechtskräftig. Dies teilte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Montag in einer Aussendung mit.
Anker Snack & Coffee hat von Jänner 2006 bis August 2017 kartellrechtswidrige Abstimmungsmaßnahmen über Wiederverkaufspreise mit Franchisenehmern durch die zentrale Steuerung des von ihren Franchisenehmern verwendeten Kassensystems getroffen. Es geht um Backwaren, Imbisse und Getränke inklusive Kaffee. „Diese Entscheidung stellt klar, dass technische Kassasysteme nicht dafür verwendet werden dürfen, Preise mit Franchisenehmern abzustimmen“, sagte BWB-Generaldirektor Theodor Thanner.
Ankerbrot gehört der Austro Holding und der grosso holding rund um den Sanierer Erhard F. Grossnigg. Der Wiener Bäcker kämpfte in den vergangenen Jahren mit Verlusten, für 2018 hat das Unternehmen noch keine Zahlen veröffentlicht.
~ WEB http://www.bwb.gv.at ~ APA195 2019-05-13/11:44