Gewaltschutz - Regierung verschärft Strafen und will Opfer stärken

Wien (APA) - Die Bundesregierung hat am Montag erneut das Gewaltschutz-Paket, das bei Sexualdelikten bzw. Gewalt gegen Frauen und Kinder str...

Wien (APA) - Die Bundesregierung hat am Montag erneut das Gewaltschutz-Paket, das bei Sexualdelikten bzw. Gewalt gegen Frauen und Kinder strengere Strafen, aber auch mehr Opferschutz und Täterarbeit bringen soll, präsentiert. Die Maßnahmen wurden bereits im Februar in den Grundzügen im Ministerrat behandelt, am Mittwoch werden die ausgearbeiteten Gesetzesmaterien nun in die sechswöchige Begutachtung geschickt.

Der Beschluss im Nationalrat ist für den Herbst angepeilt. In Kraft treten sollen die Maßnahmen dann per 1. Jänner 2020. Insgesamt werden 24 Gesetze geändert, sagte die für die Ausarbeitung zuständige Staatssekretärin im Innenministerium, Karoline Edtstadler (ÖVP), bei der Pressekonferenz am Montag.

Viele der mehr als 50 Maßnahmen entspringen der vor mehr als einem Jahr eingesetzten „Task Force Strafrecht“. Einiges - etwa die Mindeststrafenerhöhung und der Ausschluss von bedingter Strafnachsicht bei Vergewaltigungen - geht aber über die von den Experten verfassten Reformvorschläge hinaus und sorgte dementsprechend für Kritik auf Juristenseite, aber auch von Frauenorganisationen.

Konkret wird bei Vergewaltigung die Mindeststrafe von einem auf zwei Jahre erhöht und damit eine gänzliche Strafnachsicht ausgeschlossen. Der Stalking-Paragraf wird erweitert, fortgesetzte Gewaltausübung strenger bestraft. Für Rückfalltäter werden in bestimmten Bereichen die Höchststrafen um die Hälfte erhöht, und Mindeststrafen werden eingeführt bzw. erhöht.

Schwere Traumatisierung gilt bei Gewalt- und Sexualdelikten nach den Regierungsplänen künftig als Erschwerungsgrund, ebenso wie Taten von Volljährigen gegen Minderjährige oder gegen Angehörige. Rechtskräftig verurteilte Sexualtäter gegen Minderjährige oder wehrlose Personen erhalten ein lebenslanges Tätigkeitsverbot in diesem Bereich. Herabgesetzte Strafrahmen für junge Erwachsene werden gestrichen.

Im Bereich des Opferschutzes werden die Wegweisung samt Betretungsverbot für die Gewalttäter neu geregelt, es wird ein Annäherungsverbot auf 50 Meter verankert. Bei den Frauenhäusern soll ein Wechsel in ein anderes Bundesland möglich sein, und der Opfernotruf soll durch eine dreistellige Telefonnummer einfacher werden. Für Übergangswohnungen in den Ländern wird der Bund Geld zur Verfügung stellen.

Als Lehre etwa aus dem Fall Brunnenmarkt will man Gerichte und Sicherheitsbehörden besser vernetzen. Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitsverpflichtungen sollen vor allem im medizinischen Bereich gelockert werden, Anzeige- und Meldepflichten vereinheitlicht. Die im Vorjahr abgeschafften Fallkonferenzen mit Justiz und Interventionsstellen soll es künftig wieder geben, unter Leitung der Polizei und auf rechtlicher Basis.

Fix verankern will die Regierung auch die Täterarbeit. Es soll bundesweit Gewaltinterventionszentren (GIZ) geben, von denen sich Täter verpflichtend betreuen lassen müssen.

Weitere Maßnahmen betreffen die Prävention von weiblicher Genitalverstümmelung und von Gewalt im Namen der Ehre. Hier soll etwa auch die Möglichkeit zur Änderung der Sozialversicherungsnummer geschaffen werden, um den Opfern zu ermöglichen, ein neues Leben zu beginnen.