Unwetter - Problemflächen-Meldepflicht für Ortschefs im Burgenland

Eisenstadt (APA) - Um die Gefahr von Überflutungen von Siedlungsgebieten als Folge von Bodenversiegelung durch die Landwirtschaft entgegenzu...

Eisenstadt (APA) - Um die Gefahr von Überflutungen von Siedlungsgebieten als Folge von Bodenversiegelung durch die Landwirtschaft entgegenzuwirken, will das Burgenland Bürgermeister verpflichten, künftig „Problemflächen“ der Bezirkshauptmannschaft zu melden. Das gab Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) am Montag bekannt. Dazu soll das Bodenschutzgesetz entsprechend adaptiert werden.

„Die Umwetterkapriolen nehmen stetig zu. Wir merken das in einer ganz leichten, in einer ganz schleichenden Veränderung unseres Klimas und wir müssen reagieren darauf“, sagte Doskozil in Eisenstadt im Hinblick auf die Unwetter mit Überflutungen am Wochenende in den Bezirken Mattersburg und Oberpullendorf.

„Wichtig ist, das hier Maßnahmen gesetzt werden, weil wir es überall sehen: Überall dort, wo Hänge sind, überall dort, wo Monokulturen, speziell Maiskulturen, jedes Jahr praktisch gleich Bewirtschaftungsgrundlage sind, gibt es Bodenversiegelungen. Und durch dieses Abwasser bei Starkregen gibt es Beeinträchtigungen, sei es im Kanalsystem, sei es bei Überschwemmungen, bei Eigenheimbesitzern“, stellte der Landeshauptmann fest.

Hochwasserschutzeinrichtungen seien Maßnahmen, die erst immer dann gesetzt würden, wenn es für viele Betroffenen teilweise schon zu spät sei. Deshalb werde man ein Verfahren etablieren, womit der Bürgermeister verpflichtet werde, per Antrag an die Bezirkshauptmannschaft diese Flächen zu benennen, wo er glaube, „dass das problematische Flächen sind, wo er glaubt, hier müssen andere Kulturen angepflanzt werden, da bedarf es einer anderen Bewirtschaftung, damit der Boden in weiterer Folge auch wieder in der Lage ist, Wasser aufzunehmen“, erläuterte der Landeshauptmann.

Die Bezirkshauptmannschaft habe dann mit Sachverständigen unter Einbindung von Experten aus der Landwirtschaft zu entscheiden, welche Vorgaben zu treffen seien. „Und diese Vorgaben, sei es ein Grüngürtel oder sonstiges, werden in weiterer Folge dann bescheidmäßig dem Grundstückseigentümer vorgeschrieben und müssen natürlich dann umgesetzt werden“, sagte Doskozil. Erfolge eine Meldung von Problemflächen seitens des Bürgermeisters nicht, gebe es noch die Möglichkeit, dass die Bezirkshauptmannschaft in einem zweiten Schritt von Amts wegen tätig wird.

„Aus meiner Sicht ist es wesentlich, sich die Frage zu stellen und eine Interessensabwägung zu treffen: Welche Interessen sind höher? Ist das Interesse des einzelnen Landwirtes höher, hier durchgängig diese Kulturen zu pflanzen und durchgängig so zu bewirtschaften oder ist das Interesse der Allgemeinheit höher - der Gemeinde oder des einzelnen Eigenheimbesitzers, dass er hier vor Schäden bewahrt wird“, so Doskozil.

„Wir haben eine klare Entscheidung getroffen: Zweiteres Interesse ist für uns wichtiger“. Daher würden die gesetzlichen Novellen sowie die entsprechende Verordnung in diesem Jahr umgesetzt. Die ersten Maßnahmen in diesem Bereich sollen bereits Ende des Jahres greifen, kündigte Doskozil an.