Messerattacke 2 - Angeklagter offenbarte Erinnerungslücken
Krems (APA) - Im Prozess wegen versuchten Mordes gegen einen 50-Jährigen in Krems hat der Beschuldigte bei seiner Einvernahme in Bezug auf d...
Krems (APA) - Im Prozess wegen versuchten Mordes gegen einen 50-Jährigen in Krems hat der Beschuldigte bei seiner Einvernahme in Bezug auf die Tatnacht Erinnerungslücken offenbart. Dem psychiatrischen Sachverständigen zufolge ist der Mann zurechnungsfähig. Der Antrag des Verteidigers auf ein Ergänzungsgutachten wurde vom Geschworenengericht abgewiesen.
Teilweise unter Tränen schilderte der Angeklagte das Geschehen in der Tatnacht. „Warum wollten Sie da der Frau ins Herz stechen?“, fragte der vorsitzende Richter. „Ich weiß es nicht, das kann ich Ihnen nicht sagen. Es war in den Tagen davor irgendwas in den Medien mit Stecherei.“ Auch, warum er während der Handlungen geschrien habe, er wolle „alle allemachen“, wisse er nicht mehr, sagte der Beschuldigte.
Er habe längere Zeit nach einem Brandgeschehen im Juli 2018 - das gemeinsame Haus des Ehepaares fing Feuer - Selbstmordgedanken gehabt. In der Nacht auf den 22. Oktober habe er dann „alle mitnehmen wollen, wie bei einem Flugzeugabsturz“, sagte der Angeklagte auch im Bezug auf die beiden Kinder, die er mit seiner Frau hat. Als er das Messer geholt habe, hätte er vorgehabt, die Frau „zu töten - und die Kinder“. Bereits eine Woche vor dem Geschehen habe er mit dem Gedanken gespielt, der 49-Jährigen etwas anzutun, obwohl sie „meine größte Liebe“ gewesen sei.
Nachdem er mit den Messerstichen gegen die Partnerin aufgehört hatte, habe er sich gedacht „das bin ja nicht ich, wie kann ich das wiedergutmachen“. Hätte er die Rettung auf Anweisung seiner Frau nicht alarmiert, wäre die 49-Jährige ums Leben gekommen, mutmaßte der Beschuldigte. Auch der medizinische Gutachter sprach von einem „potenziell lebensbedrohlichen Verletzungsbild“. „So was Schlimmes, daran will ich gar nicht denken“, sagte der Angeklagte. „Das wäre ja das, was sie vorgehabt haben“, hielt der Richter entgegen. „Gott sei Dank bin ich dann munter geworden. Ich habe zu der Zeit nicht gewusst, was ich tue“, bekräftigte der 50-Jährige.
Der vom Gericht bestellte psychiatrische Sachverständige hielt in der Geschworenenverhandlung fest, dass beim 50-Jährigen keine Geisteskrankheit und keine „sehr schwere Persönlichkeitsstörung“ vorliege. Auch sei die Handlung des Mannes nicht aus dem Affekt erfolgt. „Von aufgehobener Einsichts- und Steuerungsfähigkeit kann also überhaupt nicht gesprochen werden“, der Beschuldigte sei zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen, sagte der Gutachter. „Eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher steht aus meiner Sicht überhaupt nicht zur Debatte.“
Der Verteidiger sah dies anders und beantragte die ergänzende Einholung eines psychiatrischen-psychologischen Gutachtens unter Einbeziehung der Krankengeschichte - der Beschuldigte wird seit Monaten in einem Wiener Spital psychiatrisch behandelt. Der Antrag wurde vom Gericht abgewiesen.
Die Verhandlung wird nach einer Mittagspause um 13.30 Uhr fortgesetzt. Dann wird die bereits vor dem Prozess erfolgte kontradiktorische Einvernahme des Opfers vorgetragen.