Gerichtssplitter

Mann versuchte 90-Jährige zu vergewaltigen: Zwei Jahre Haft

Richter Norbert Hofer sah keinen Übergriff im Vollrausch.
© Thomas Boehm / TT

Bei einer Tauffeier hatte ein im Unterland lebender Rumäne bis in die Morgenstunden reichlich Alkohol konsumiert. Unter tatkräftiger Mithilf...

Bei einer Tauffeier hatte ein im Unterland lebender Rumäne bis in die Morgenstunden reichlich Alkohol konsumiert. Unter tatkräftiger Mithilfe der Schwägerin verfrachtete die Ehefrau den 40-Jährigen zuletzt auf den Rücksitz des Autos. Zu Hause legte die Frau ihren Mann ins Bett und verließ die Wohnung Richtung Frühschicht. Schon bald war der Familienvater jedoch erwacht und darauf in die Wohnung der 90-jährigen Nachbarin gewandert. Dort schritt er in das Schlafzimmer der ihm gut bekannten Frau und zerrte an ihrer Decke – ein Vergewaltigungsversuch folgte. Da sich die Rentnerin nach Kräften wehrte, ließ der 40-Jährige jedoch von ihr ab und verschwand in sein­e Wohnung. Erwacht war der Ausnüchternde dann mithilfe der Polizei.

Gestern am Landesgericht beteuerte der Angeklagte vor Richter Norbert Hofer, dass er sich an den durch DNA belegten Vorfall nicht erinnern könne. Plausibel, bei einer Alkoholisierung von 1,89 bis 2,49 Promille Blut­alkohol. Staatsanwalt Michae­l Gschwandtner stellte trotzdem zielgerichtetes Vorgehen fernab eines Vollrausches fest. Eine Erklärung dafür lieferten der Angeklagte mitsamt Ehegattin selbst. So hatte der 40-Jährige zur Tatzeit noch täglich erhebliche Mengen Alkohol konsumiert. Für Richter Hofer relativierte sich aufgrund Gewöhnung dadurch die Alkoholisierung. Für den „Nachbarschaftsbesuch“ ergingen deshalb nicht rechtskräftig zwei Jahre Gefängnis.

Nach einem Leben im Luxus war eine Außer­fernerin in den Konkurs gerutscht. Deshalb scheut­e sie wohl die Fahrkarte ans Landesgericht. Eine Vorführung durch die Polizei folgte. So schlimm wär’s bei Gericht eh nicht gewesen. Für den kridaträchtigen Verkauf ihres Altwagens ergingen zur Hälfte bedingte 1440 Euro Geldstrafe. (fell)