Messerattacke 3 - Opfer durch Angriff des Mannes geweckt
Krems (APA) - Am Landesgericht Krems haben sich die Geschworenen am Dienstagnachmittag im Prozess wegen versuchten Mordes gegen einen 50-Jäh...
Krems (APA) - Am Landesgericht Krems haben sich die Geschworenen am Dienstagnachmittag im Prozess wegen versuchten Mordes gegen einen 50-Jährigen zu den Beratungen zurückgezogen. Davor wurde die Videoaufzeichnung der kontradiktorischen Einvernahme des Opfers vorgeführt. Darin schilderte die 49-Jährige, dass ihr Mann auf sie eingestochen habe, als sie in der Nacht auf den 22. Oktober 2018 wach geworden sei.
Sie habe zuerst daran gedacht, dass sie mit den Fäusten attackiert werde und sich gewehrt. Den Angriff habe der 50-Jährige wenig später beendet, „weil ich in seine Hand gebissen habe“, sagte das Opfer. „Danach war nichts mehr.“ Später habe ihr Partner zu ihr gesagt, dass er die Attacke nicht gewollt habe.
Der Staatsanwalt sprach in seinem Schlussvortrag davon, dass im Verfahren seitens der Verteidigung sowie der Opfervertreterin, die ebenfalls ein mildes Urteil forderte, „die Mitleidsschiene gefahren“ worden sei. Auch der Beschuldigte sei im Vergleich zur ersten Einvernahme zurückgerudert.
Wie schon im Eröffnungsvortrag ging der Vertreter der Anklagebehörde auf den Rücktritt vom Versuch ein. Dieser liege in diesem Fall nicht vor, weil der 50-Jährige „nach dem ursprünglichen Tatplan seine schlafende Ehefrau mit einem Messerstich ins Herz töten wollte“. Er habe zugestochen, aber verfehlt, die Partnerin sei wach geworden - „damit ist dieser Versuch fehlgeschlagen, daher gibt es keinen Rücktritt mehr“, betonte der Staatsanwalt. Aus rechtlichen Gründen forderte er daher einen Schuldspruch wegen versuchten Mordes.
Es sei bei seinem Mandanten zu einer „Verengung, zu einem Tunnelblick“ gekommen, hob der Verteidiger in seinem Plädoyer hervor. Das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen, an dem er Zweifel habe, „ist ein Beweismittel und nicht die Bibel“, sagte der Jurist in Richtung der Geschworenen. Er forderte erneut ein ergänzendes Gutachten. Darüber hinaus habe sein Mandant freiwillig den Erfolg vereitelt und sei damit sehr wohl vom Versuch zurückgetreten.
Die Laienrichter haben über die Hauptfrage nach versuchtem Mord, Zusatzfragen zur Zurechnungsfähigkeit und zum Rücktritt vom Versuch sowie die Eventualfragen nach absichtlicher schwerer Körperverletzung und schwerer Körperverletzung zu entscheiden. Die Beratungen starteten kurz vor 15.30 Uhr. Ein Urteil wird für die Abendstunden erwartet.