Gesetzesnovelle für Altersvorsorge gleicht Informationspflichten an
Wien (APA) - Mit einer Novelle des Versicherungsaufsichtsrechtsgesetzes 2016 sollen die Informationspflichten für unterschiedliche Altersvor...
Wien (APA) - Mit einer Novelle des Versicherungsaufsichtsrechtsgesetzes 2016 sollen die Informationspflichten für unterschiedliche Altersvorsorge-Produkte aneinander angeglichen werden. Die Novelle befindet sich seit vergangenen Freitag in der offiziellen Begutachtung.
In dem Gesetzesvorschlag sind Experten zufolge keine großen Änderungen des Regelwerks vorgesehen. Konkret sollen die Informationspflichten gegenüber den Leistungsberechtigten für die betriebliche Kollektivversicherung (BKV) an die im Pensionskassenbereich bereits geltenden Pflichten angepasst werden, heißt es in der vom Finanzministerium (BMF) veröffentlichten Folgenabschätzung zu der Novelle. Weiters würden die Leistungsberechtigten ein Zustimmungsrecht erhalten, falls ein Unternehmen plant, einen Vertrag auf eine Einrichtung für betriebliche Altersvorsorge im Ausland zu übertragen. Auch im Falle einer Kündigung oder einvernehmlichen Beendigung des Versicherungsvertrags sind Zustimmungsrechte in der Novelle vorgesehen.
Da „nur eine Änderung bestehender Mitteilungspflichten“ vorgesehen ist, rechnet das BMF nicht mit wesentlichen Auswirkungen der Änderungen, heißt es in dem Papier. Die Begutachtungsfrist läuft am 24. Mai aus.