Asyl: NEOS und Grüne fordern Neu-Aufrollen aller Mahringer-Verfahren
Wien (APA) - Die NEOS haben den rechtskräftigen Entzug des Sachverständigenstatus für den umstrittenen Afghanistan-Gutachter Karl Mahringer ...
Wien (APA) - Die NEOS haben den rechtskräftigen Entzug des Sachverständigenstatus für den umstrittenen Afghanistan-Gutachter Karl Mahringer durch das Bundesverwaltungsgericht begrüßt. Wie auch die Grünen forderte NEOS-Asylsprecherin Stephanie Krisper am Mittwoch ein Neu-Aufrollen all jener Asylverfahren, in denen sich negative Entscheidungen auf Mahringers Einschätzungen stützten.
„Seine Inkompetenz war offensichtlich. So jemand darf einfach nicht als Gutachter eingesetzt werden. Weder in Asyl-, noch in anderen Verfahren“, sagte Krisper. Es bleibe allerdings „der bittere Nachgeschmack, dass es mehrerer parlamentarischer Anfragen meinerseits und Bemühen anderer bedurfte, um hier das Justizministerium zum Handeln zu bringen“, so die Abgeordnete. „Das ist inakzeptabel. Nun braucht es einen Ersatz, der den Namen ,Gutachter/in‘ verdient.“
In einem ersten Schritt müssten alle Asylverfahren, in denen sich die negativen Entscheidungen auf Mahringers Einschätzungen stützten, neu aufgerollt werden, forderte Krisper. Auch müssten dabei die neuesten Richtlinien des UNHCR zur gegenwärtigen Sicherheits- und Menschenrechtslage in Afghanistan beachtet werden. Der Fall zeige auch, „dass generell auf die Gutachterinnen- und Gutachterqualität zu achten ist und Richterinnen und Richter mehr Schulungen brauchen, um eine seriöse freie Beweiswürdigung vornehmen zu können“.
Oberösterreichs Grüner Integrationslandesrat Rudolf Anschober forderte ebenfalls eine Neubewertung jener Asylverfahren, an denen Mahringers Gutachten entscheidende Wirkungen hatten. Denn das Bundesverwaltungsgericht habe ausdrücklich festgehalten, „dass der Gutachter seine Vertrauenswürdigkeit verloren hat und durch Aussagen in der Öffentlichkeit Voreingenommenheit zeigte“.
Der Oberösterreicher Mahringer, der einige Jahre in Afghanistan lebte, war bisher der einzige gerichtlich beeidete Sachverständige für Afghanistan, Syrien und dem Irak. Bereits im Vorjahr hatte das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen ein Überprüfungsverfahren gegen Mahringer durchgeführt und dem 66-Jährigen die Eigenschaft als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger entzogen. Mahringer hatte Beschwerde dagegen eingelegt, und diese hatte eine aufschiebende Wirkung bis zur jetzigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wie bereits am Dienstag bekannt geworden war.