Tierquäler ließ fünf Hundewelpen verhungern
Ein besonders schwerer Fall von Tierquälerei war gestern Thema am Landesgericht. Angeklagt waren eine Unterländerin und ihr einstiger Freund...
Ein besonders schwerer Fall von Tierquälerei war gestern Thema am Landesgericht. Angeklagt waren eine Unterländerin und ihr einstiger Freund. Als die Frau Anfang letzten Jahres in der Schweiz Arbeit fand, vereinbarte sie mit dem Freund, ihre Mietwohnung zu übernehmen und sich dort einstweilen um die beiden französischen Bulldoggen zu kümmern. Der 26-Jährige zog zwar in die Wohnung ein, scherte sich aber weder um Haushalt noch Tiere. Auch nicht, als die Hündin fünf Welpen zur Welt brachte. Das ging, bis Nachbarn sich über die massive Verkotung der Wohnungsterrasse beschwerten. Als daraufhin in Anwesenheit des Amtstierarztes die Wohnung geöffnet wurde, zeigte sich ein furchtbares Bild. In der Wohnung war so viel Müll angesammelt, dass man kaum zwei Meter vorankam. Inmitten der Unordnung: zwei bis zu den Rippen abgemagerte Hunde – und fünf tote Welpen. Durch das Aushungern ihrer Mutter konnte diese ihnen keine Milch geben. Gestern am Landesgericht beteuerte die nun wieder heimgekehrte Unterländerin, dass sie das Elend ihrer Hunde von der Schweiz aus nicht erahnen konnte. Trotz einstigen Streitgesprächs wegen der Tiere und Warnungen des eigenen Sohns rettete der mitangeklagte 26-Jährige die Hundehalterin jedoch vor einer Verurteilung. Behauptete er doch beim Prozess – und wohl auch gegenüber der Frau –, dass er die Tiere täglich zweimal versorgt habe und diese bis zum Tag der Auffindung noch gelebt hätten. Unmöglich laut Amtstierarzt. „Die Tiere waren in einem erbärmlichen Zustand. Hochgradig abgemagert und verkotet. Fünf Welpen tot – tragisch. Da war wohl über zehn Tage keiner mehr da“, so der Tierarzt betroffen. Für Staatsanwalt Thomas Patterer „eine besonders schwere Tierquälerei“: „Es war ein ganz schreckliches Leiden für die Tiere. Diese schauen auf den Bildern wirklich verheerend aus!“ Auch das Gericht kam zum Schluss, dass hier Tierquälerei „mit einem sehr hohen Unrechtsgehalt“ vorliege. Schlimmstes Leid sei zugefügt worden: „Sie sagen, Sie haben sich gekümmert, ich sage Ihnen, ich glaube Ihnen nicht!“ Aufgrund einer Vorverurteilung wegen einer anderen Tat (zur Hälfte bedingte 3600 Euro) erging für die Tierquälerei nicht rechtskräftig 400 Euro Zusatzstrafe.
Zu 2880 Euro Geldstrafe wurde gestern am Landesgericht ein 71-Jähriger für absichtliche schwere Körperverletzung verurteilt. Im Oktober war er im Lokal seines Sohnes mit einem Messer und einer Pfanne auf seine verhasste Schwiegertochter losgegangen. Ein geistesgegenwärtiger Koch schützte die Frau vor gröberen Verletzungen. Zu einem Angriff mit einem Fuchsschwanz am nächsten Tag entschlug sich die Attackierte gestern der Aussage. Da der bislang unbescholtene Rentner das Lokal nicht mehr betritt, hielt Staatsanwalt Robert Mader eine Haftstrafe gerade noch für vermeidbar. (fell)