Österreichische Gerichte laut OLG Linz für VW-Sammelklagen zuständig

Linz (APA) - Das Oberlandesgericht Linz (OLG Linz) hat als erstes Gericht in einer der 16 Sammelklagen des Vereins für Konsumenteninformatio...

Linz (APA) - Das Oberlandesgericht Linz (OLG Linz) hat als erstes Gericht in einer der 16 Sammelklagen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen VW jetzt die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte bejaht. Der VKI spricht von „einer Wende im Zuständigkeitsstreit“. Schon das Landesgericht Innsbruck sowie das OLG Wien hatten in anderen Klagen Österreich für international zuständig erklärt.

Der VKI hatte im Auftrag von Sozialministerium und Arbeiterkammer im September 2018 für rund 10.000 Geschädigte Sammelklagen wegen manipulierter Abgastests bei allen 16 Landesgerichten Österreichs eingebracht. Streitwert 60 Mio. Euro. Der deutsche Autobauer bestreitet jedoch die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte. Das sahen bisher auch die Landesgerichte Korneuburg, Wiener Neustadt und Wels, die sich bereits mit den VKI-Sammelklagen befasst haben, so. Noch ausständig ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die Richterin, die am Landesgericht Klagenfurt damit betraut ist, lässt die Zuständigkeit zunächst durch den EuGH abklären.

Das OLG Linz habe nun die Entscheidung des Landesgerichts Wels mit der Begründung aufgehoben, dass sehr wohl jenes Gericht zuständig sei, in dessen Sprengel das Fahrzeug übergeben wurde, zitiert der VKI aus der Entscheidung. Damit rücke die „inhaltliche Prüfung der Haftung von VW näher“, hieß es in einer Presseaussendung am Donnerstag. VW kann beim Obersten Gerichtshof dagegen Rechtsmittel einlegen.

Das Landesgericht Innsbruck hatte sich hingegen bereits Ende März bezüglich einer Sammelklage der Plattform Cobin claims gegen VW für international zuständig erklärt. Und das Oberlandesgericht Wien (OLG) hatte als Rekursgericht rund um den Kauf eines VW-Dieselfahrzeuges von einem Niederösterreicher auch so entschieden.