Gerichtssplitter
Prozesskrimi um Oetzer Todesfahrt, Freispruch nach Ehestreit mit Cobra-Einsatz
2017 war ein 18-Jähriger mit einem nicht zugelassenen Auto auf der Gegenfahrbahn unterwegs. Eine 21-Jährige starb.
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Im April 2017 musste eine 21-jährige Ötztalerin in Oetz bei einem Frontalzusammenstoß ihr Leben lassen. Ein führerscheinloser 18-Jähriger wa...
- Im April 2017 musste eine 21-jährige Ötztalerin in Oetz bei einem Frontalzusammenstoß ihr Leben lassen. Ein führerscheinloser 18-Jähriger war kurz zuvor in ein nicht zugelassenes Auto gestiegen und damit mehrfach auf der Gegenfahrbahn unterwegs. Nach dem Unfall waren bei dem 18-Jährigen schizophrene Störungen diagnostiziert worden. Ein Gerichtsgutachten konnte dennoch erst eineinhalb Jahre später erstellt werden, da der Lenker inzwischen nach Saudi- Arabien verzogen war. Von dort kam er gestern auch zum Prozess wegen grob fahrlässiger Tötung ans Landesgericht. Die Verteidigung plädierte wegen paranoider Schizophrenie zum Unfallzeitpunkt auf schuldausschließende Unzurechnungsfähigkeit. Ganz im Gegenteil zum Vertreter der Hinterbliebenen. RA Martin Leys forderte nicht nur knapp 7000 Euro, sondern auch einen Mordprozess vor Geschworenen: „Wer so auf der Gegenfahrbahn fährt, nimmt den Tod anderer in Kauf!" Die Gerichtspsychiaterin attestierte dem Burschen zumindest eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. Acht Monate bedingte Haft ergingen nicht rechtskräftig.
- Ein Freispruch erging über jenen britischen Urlauber, dessen Ehestreit im März in Sölden einen Cobra-Einsatz ausgelöst hatte. Strafrechtlich Relevantes war beim Prozess jedoch nicht mit Sicherheit beweisbar. (fell)